Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.2 Abführung des "ganzen Gewinns" bei Leistung von Ausgleichszahlungen (Abs. 2).

Rz. 365a Werden an außenstehende Gesellschafter Ausgleichszahlungen geleistet, stellt sich die Frage, ob dann noch der "ganze Gewinn" an den Organträger abgeführt wird, da durch die Ausgleichszahlungen ein Teil des Gewinns (vor Ergebnisabführung) an die außenstehenden Gesellschafter übertragen wird.[1] Unschädlich ist dabei jedenfalls eine Ausgleichszahlung, die dem Mindestb... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.3 Bildung und Abführung nachvertraglicher Rücklagen (Abs. 1 S. 1 Nr. 4)

Rz. 422 Auch bei der Bildung und Abführung nachvertraglicher offener Rücklagen schließt sich das Steuerrecht grds. dem Handelsrecht an, enthält aber in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 KStG eine wichtige Einschränkung für die Bildung freier nachvertraglicher Gewinnrücklagen. Die Bildung der Kapitalrücklagen ist handelsrechtlich zwingend, daher auch steuerlich möglich und bewirkt nicht... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.6 Zeitliche Voraussetzung der finanziellen Eingliederung

Rz. 272 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG muss der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft bis zu dessen Ende ununterbrochen in einer Weise beteiligt sein, die den Voraussetzungen der finanziellen Eingliederung genügt. Der Begriff "ununterbrochen" ist eng auszulegen: Jede noch so kurze Unterbrechung schadet und führt zur Aufl... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.2 Zuordnung der Organbeteiligung bei unmittelbarer Beteiligung (S. 4)

Rz. 141d S. 4 konkretisiert die Voraussetzungen für die finanzielle Eingliederung nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG im Hinblick auf den Inlandsbezug.[1] Danach muss die Beteiligung, die die finanzielle Eingliederung vermittelt, ununterbrochen während der ganzen Dauer der Organschaft einer inl. Betriebsstätte zuzuordnen sein. Diese Voraussetzung gilt für alle Organträger, also... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.2.2 Zustandekommen und Änderung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 303 Der BGH[1] hat grundsätzlich zu den Voraussetzungen der zivilrechtlichen Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrags Stellung genommen. Steuerlich bedeutet dies, dass der Ergebnisabführungsvertrag nur anerkannt werden kann, wenn er diesen Voraussetzungen entspricht.[2] Zusätzlich müssen die Voraussetzungen des § 14 KStG erfüllt sein, um einem zivilrechtlich wirksamen ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6.2 Organschaftliche oder vororganschaftliche Verursachung

Rz. 1001 Ist die Organgesellschaft übernehmender Rechtsträger einer Umwandlung und fällt der Umwandlungsstichtag auf den Schluss des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, kann die Auffassung vertreten werden , dass der Übernahmegewinn steuerlich in dem Wirtschaftsjahr entsteht, in das der steuerliche Übertragungsstichtag fällt, während er sich in der Handelsbilanz erst in ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Damit stellt sich die Frage, was unter dem "ganzen Gewinn" zu verstehen ist. Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss sich die Organgesellschaft verpflichten, du... mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Weitere Änderungen

Rn. 18 Stand: EL 48 – ET: 02/2026 Weitere redaktionelle Änderungen erfolgten durch Art. 7 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten vom 12.05.2021 (BGBl. I 2021, S. 990ff.), Art. 2 des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und ... mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5.1.1 Kapitalgesellschaft

Anteile einer Kapitalgesellschaft sind die Beteiligungen am Gesellschaftskapital, z. B. bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Geschäftsanteile (§ 5 und 14 ff. GmbHG) und bei einer Aktiengesellschaft die Aktien (§§ 8 ff.AktG). Der übergehende Anteil entspricht bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung dem Anteil, den die übertragenen Geschäftsanteile am Stammk... mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 3.2 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften i. S. d. § 1 Abs. 2b GrEStG sind insbesondere die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (UG), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), Europäische Gesellschaft (SE). Hinweis Ausländische Kapitalgesellschaften Ausländische Kapitalgesellschaften, deren rechtliche Struktur den inländischen Kapitalgesellscha... mehr

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Rechtsträgerwechsel bei Per... / 5 Anteilsvereinigung und Übertragung vereinigter Anteile

§ 1 Abs. 3 GrEStG bestimmt, dass die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer grundbesitzenden Personen- oder Kapitalgesellschaft oder der Übergang bereits vereinigter Anteile Grunderwerbsteuer auslösen. Diese können sowohl unmittelbar, mittelbar als auch teilweise unmittelbar und mittelbar über eine andere Gesellschaft erfolgen. Beim unmittelbaren Anteilserwerb wird... mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.1 Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Die Kapitalgesellschaft erhält durch die bisherigen Anteilseigner bzw. durch neu eintretende Gesellschafter zusätzliche finanzielle Mittel. Handelsrechtlich geschieht eine Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei der GmbH in folgenden Schritten: Änderung des Gesellschaftsvertrags (Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen, notarielle Beurkundung);[1] Übernahmeerklärung (Anga... mehr

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Kapitalerhöhung und Kapital... / 1.2 Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält die Kapitalgesellschaft kein zusätzliches Kapital, die bisherigen Gesellschafter leisten keine Einlagen, neue Gesellschafter können nicht beitreten. Vielmehr wird in Form von Rücklagen vorhandenes Eigenkapital in Nennkapital umgewandelt. Damit gelten diesbezüglich die strengeren Bindungen für das Stammkapital.[1] Hand... mehr

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Gewerbesteuererklärung 2025 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf... mehr

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Umsatzsteuer in Zypern / 3.1 Voraussetzungen der Bestellung

Nicht in der EU ansässige Unternehmer müssen einen Steuervertreter bestellen, wenn sie in Zypern steuerpflichtig sind oder, wenn dies nicht der Fall ist, in Zypern Umsätze bewirken, ohne dort über eine wirtschaftliche oder sonstige feste Niederlassung zu verfügen; Eine Bestellungspflicht gilt auch im Falle einer natürlichen Person, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz nicht in... mehr

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Umsatzsteuer in Finnland / 2.3 Verfahren zur Erteilung von MWSt-Nummern an ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer ohne eine feste Niederlassung in Finnland müssen sich nicht für MWSt-Zwecke registrieren lassen, wenn der Leistungsempfänger Steuerschuldner ist. Eine freiwillige Registrierung in diesen Fällen ist möglich, dann muss aber ein Fiskalvertreter benannt werden. Für die Registrierung ist folgende Behörde zuständig: Uudenmaan verovirasto (Finanzamt der Provi... mehr

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Eröffnungsbilanz / 1 Wesen, Begründung und Merkmale der Eröffnungsbilanz (im Sinne einer "Ersten Eröffnungsbilanz")

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1.1. des Haushaltsjahres der Doppik-Einführung eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Sie ist der Start "ins doppische Zeitalter". Dabei kommt dieser Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetz... mehr

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Unrichtiger Steuerausweis b... / Hintergrund

Ein Einzelunternehmer im Metallbau war Organträger zweier GmbHs. Eine dieser GmbHs führte für eine Aktiengesellschaft (AG) Stahlbauarbeiten aus. Die Abrechnung erfolgte zunächst über Abschlagsrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer, die der AG einen Vorsteuerabzug ermöglichte. Später wurde eine Schlussrechnung erstellt. Das Ingenieurbüro der AG korrigierte die Schlussrechnu... mehr

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Rechtsfähig oder nicht rech... / 2. Rechtspersönlichkeit vs. Rechtsfähigkeit

Grundsätzlich muss zwischen der Rechtsfähigkeit und der Rechtspersönlichkeit unterschieden werden.[6] Basierend auf dem Unternehmensbegriff in § 14 Abs. 2 BGB hat eine Personengesellschaft[7] Rechtsfähigkeit, wenn diese die Fähigkeit hat, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.[8] Gemäß § 705 Abs. 2 BGB kann etwa eine rechtsfähige Gesellschaft selbst Rechte erwe... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 4.2.1.2 Abbildung

Rz. 130 Ertragsteuern sind grundsätzlich erfolgswirksam in der GuV-Rechnung zu erfassen. Ertragsteuern werden ausnahmsweise erfolgsneutral, d. h. ohne Berührung der GuV-Rechnung, abgebildet, wenn der Sachverhalt, auf den die Ertragsteuern zuzurechnen sind, erfolgsneutral im sonstigen Gesamtergebnis oder ergebnisunwirksam, d. h. außerhalb der Gesamtergebnisrechnung, abgebilde... mehr

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Steuern in der Rechnungslegung / 3.3.1.1 Ermittlung der ertragsabhängigen Steuern

Rz. 46 Zu den ertragsabhängigen Steuern zählen nur solche, die auf das gesamte Ergebnis des Unternehmens entfallen.[1] Bei Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften sind dies Steuern vom Ertrag: Gewerbesteuer (GewSt) sowie ausländische Steuern, die materiell-inhaltlich Steuern vom Einkommen und vom Ertrag darstellen.[2] Rz. 47 Nach der h. M. sind nur die Steuern im ha... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5.9.6 Anteile an einer Aktiengesellschaft

Rz. 37 Die Anteilsrechte an einer AG werden durch die Aktien verbrieft. Diese sind Wertpapiere, die nach § 808 ZPO gepfändet werden.[1] Das Bezugsrecht auf neue Aktien[2] ist hingegen ein übertragbares selbstständiges Recht, das nach § 321 AO gepfändet werden kann.[3] mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4.1 Vorlagepflicht

Rz. 15 Nach § 284 Abs. 1 S. 1 AO hat der Vollstreckungsschuldner Auskunft über sein Vermögen zu geben. Entgegen der alten Rechtslage ist hierbei nicht mehr erforderlich, dass zuvor eine Vollstreckung erfolglos geblieben ist.[1] Er muss also hierzu ein schriftliches Verzeichnis erstellen und dieses dem für die Entgegennahme der Vermögensauskunft zuständigen Amtsträger übergeb... mehr

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Technische Anlagen und Masc... / 1.1.2 Zum Ausweis verpflichteter Personenkreis

Rz. 8 Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB gilt als Teil des 2. Abschnitts des Dritten Buches des HGB nur für die dort genannten Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft auf Aktien und Gesellschaft mit beschränkter Haftung). In dem für alle Kaufleute geltenden 1. Abschnitt fehlt eine entsprechende Regelung; es gilt dort nur die allgemeine Gliederun... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.2 Spezielle Ziele der Geschäftsführung und der Gesellschafter

Rz. 13 Im Einzelfall können mit Bilanzpolitik auch andere Ziele verfolgt werden, die mit den Unternehmenszielen nicht identisch sein müssen. Dabei ist zuallererst an das grundsätzliche Bestreben der Geschäftsleitung zu denken, die eigene Leistung nach außen hin möglichst positiv darzustellen, um die eigene Position zu erhalten bzw. auszubauen.[1] Aus diesem Grund wird die Un... mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Übernahme von anderen Sicherheiten

Rz. 11 Ein steuerfreier Umsatz durch Übernahme einer der Bürgschaft ähnlichen Sicherheit liegt vor, wenn eine Garantie dafür übernommen wird, dass ein bestimmter, tatsächlich oder rechtlich möglicher Erfolg eintritt oder dass sich die Gefahr eines künftigen Schadens nicht verwirklicht. Diese Voraussetzungen liegen nicht vor, wenn lediglich garantiert wird, eine aus einem and... mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 1.2.3 Zielkonflikte

Rz. 17 Da Bilanzpolitik meistens mehrere Ziele gleichzeitig verfolgt, können zwischen den verschiedenen Zielen Widersprüche – Zielkonflikte – entstehen. Dabei lassen sich insbesondere die folgenden Arten von Zielkonflikten unterscheiden: Zielkonflikte zwischen den einzelnen an der Unternehmung beteiligten Gruppen: Beispielsweise zählt hierzu der Konflikt zwischen Anteilseigne... mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 4.5.3 Bedeutung des VorstAG für die GmbH

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) hat mit § 87 AktG eine Regelung über die Höhe der Bezüge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft getroffen: Im Fall der Aktiengesellschaften hat der Aufsichtsrat gemäß § 87 AktG bei der Festsetzung der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds dafür zu sorgen, dass diese in einem angemessenen Verhält... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Aktiengesellschaft

Rz. 74 Bzgl. der Aktiengesellschaft gelten die gleichen Grundsätze wie bei der GmbH. Es besteht somit eine Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers, der auch die Stimmrechte sowie das Bezugsrecht aus § 186 AktG ausüben kann.[130] Es ist möglich, dass ein Testamentsvollstrecker Mitglied des Vorstands oder Aufsichtsrats einer AG ist, deren Aktien sich ganz oder teilweis... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.2 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) sind in ihrer Eigenschaft als gesetzliche Vertreter der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich insoweit ergeben, als das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft (als Aktionär) beteiligt ist. Dies gilt umso mehr, je stärker das Vorstandsmitglied an der Aktiengesellschaft... mehr

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Gesellschafter / 2.1 Sozialversicherung

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in Beschäftigungen für das Unternehmen, dessen Vorstand sie angehören, nicht rentenversicherungspflichtig und arbeitslosenversicherungsfrei.[1] Konzernunternehmen i. S. d. § 18 AktG gelten dabei als ein Unternehmen. Vorstandsmitglieder einer AG sind jedoch in Beschäftigungen au... mehr

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Gesellschaftsformen: Beurte... / 3.5.1 Die Europäische Gesellschaft (SE)

Zunehmend führt die globalisierte Wirtschaft dazu, dass bei Firmengründungen ausländische Rechtsformen genutzt werden. Mit der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8.10.2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft[1] hat der europäische Gesetzgeber eine neue, neben den bisherigen Gesellschaftsformen mitgliedsstaatlich nationalen Rechts stehende, europäische Gese... mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 7.1.2 Als Unternehmer geltende Personen

Bei folgenden Personen handelt es sich um Unternehmer i. S. d. § 6 SGB VII: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft werden grundsätzlich nicht als kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert angesehen. Sie können den Unfallversicherungsschutz nur durch Beitritt zur freiwilligen Versicherung erlangen. Für di... mehr

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Gesellschafter / 2.2 Lohnsteuerliche Beurteilung

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft sind als gesetzliche Vertreter (Organ) der Kapitalgesellschaft Arbeitnehmer.[1] Besonderheiten können sich ergeben, wenn das Vorstandsmitglied auch gesellschaftsrechtlich an der Aktiengesellschaft beteiligt ist, also Aktionär ist. Hier ist immer anhand eines Fremdvergleichs zu prüfen, ob die Leistungen, die das Vorstandsmitglied f... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Europäische Gesellschaft (SE)

Rz. 75 Die Ausführungen zur Aktiengesellschaft gelten für die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE) entsprechend. mehr

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Sozialversicherungsfreie Be... / 3.2 Vorstandsmitglieder einer AG

Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft[1] gehören nach § 1 Satz 3 SGB VI ebenfalls nicht zum versicherungspflichtigen Personenkreis in der gesetzlichen Rentenversicherung. mehr

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Scheinselbstständigkeit / 3.1 Kapitalgesellschaft

Im Regelfall kann davon ausgegangen werden, dass ein Beschäftigungsverhältnis nur zwischen einem Arbeitgeber und einer natürlichen Person als Arbeitnehmer bestehen kann. Insofern scheidet ein Beschäftigungsverhältnis immer dann aus, wenn der Auftragnehmer eine Kapitalgesellschaft, also eine juristische Person, ist. Dies gilt folglich für Aufträge an eine Aktiengesellschaft (A... mehr

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Vermögensbeteiligung / 4.1 Zufluss bei Erlangen der Verfügungsmacht

Der Zuflusszeitpunkt bestimmt sich nach dem Tag der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf die Verschaffung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht über die Vermögensbeteiligung.[1] Bei Aktien ist dies der Zeitpunkt der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitnehmers.[2] Unbeachtlich sind positive wie negative Wertveränderungen zwischen schuldrechtlichem Veräußerungs... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 5. Alternativen

Rz. 45 Als Alternative zu den Ersatzlösungen ist eine sog. Umwandlungsanordnung an den Testamentsvollstrecker in Betracht zu ziehen. Diese kann als Auflage für den Erben formuliert werden, wonach das Unternehmen durch den Testamentsvollstrecker entweder in eine GmbH oder Aktiengesellschaft gem. §§ 125, 135 Abs. 2, 152 S. 1 UmwG umgewandelt werden soll. Das Verwaltungsrecht d... mehr

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Aufsichtsratsvergütung / Zusammenfassung

Begriff Die Aufsichtsratsvergütung ist eine Zuwendung für ein Mandat im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft, einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, einer Genossenschaft oder einer GmbH mit mehr als 500 Arbeitnehmern. Die Vergütung wird in der Satzung festgesetzt oder von der Hauptversammlung bewilligt. Sie kann als monatlich gleichbleibender Betrag, als Gewinnanteil oder ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsformen für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 10 [Autor/Stand] Die gemeinschaftliche Tierhaltung muss unter dem Zusammenschluss von Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[2], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S. des § 22 BGB betrieben werden. Allerdings bedeutet die Aufzählung der drei Rechtsformen nicht generell, dass eine geme... mehr

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Beitragszuschuss: Anspruchs... / 6.1 GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer/Vorstandsmitglieder einer AG

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer haben Ansprüche auf Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung, wenn sie in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen. Zu den anspruchsberechtigten Arbeitnehmern zählen ggf. auch Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften bzw. von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit. Zwar sind Vorstandsmitglieder einer AG kraft Ges... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Natürliche und juristische Personen

Rz. 53 Zum Testamentsvollstrecker können sowohl natürliche als auch juristische Personen ernannt werden. Das Gesetz sieht in § 2201 BGB lediglich bei den Personen eine Einschränkung vor, die zur Zeit, in denen sie das Amt anzutreten hätten, geschäftsunfähig oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkt sind oder wegen Gebrechlichkeit nach § 1814 BGB (§ 1896 BGB a.F.) zur Besorgu... mehr

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Aufsichtsratsvergütung / 1 Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung zu überwachen.[1] Aufsichtsratsvergütungen[2] zählen regelmäßig zu den Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit.[3] Diese Vergütungen unterliegen daher nicht dem Lohnsteuerabzug und werden durch die Veranlagung zur Einkommensteuer erfasst. Daneben unterliegen sie der Umsatzsteuer[4], wobei je nach Höhe der Vergütungen die Kleinuntern... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Katalog der nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG steuerfreien Institute

Tz. 2 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Nach § 5 Abs 1 Nr 2 KStG in der derzeit geltenden Fassung sind die folgenden Kö st-befreit: Deutsche Bundesbank Kreditanstalt für Wiederaufbau die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Dieses Institut wurde mit Wirkung ab VZ 2024 durch Art 3 Nr 1 des Gesetzes für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich vo... mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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