Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rechtsform für die Tierhaltungsgemeinschaft

Rz. 130 [Autor/Stand] Nach § 13b EStG gehören die Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tierzucht und Tierhaltungsgenossenschaften (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG) zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft[2] und von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind[3], oder von wirtschaftlichen Vereinen i.S.d. § 22 BGB (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG) betriebe...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Bilanzpolitik in der Untern... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Unternehmenskrisen können gerade in einem dynamischen Marktumfeld jederzeit durch interne und externe Faktoren ausgelöst werden – aktuelle Beispiele für einen externen Faktor wären die Corona-Krise 2020, der russische Krieg gegen die Ukraine seit 2022 und der Nahost-Konflikt seit 2026 mit den Auswirkungen auf die Energiepreise und (sanktionierte/blockierte) Handelswege...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Neben den klassischen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG, die viele Jahrzehnte das Wirtschaftsleben beherrschten, gibt es eine Anzahl neuer europäischer Kapitalgesellschaftsformen, wie z. B. die europäische Aktiengesellschaft (SE) oder die europäische Genossenschaft (SCE). Daneben können auch Unternehmen, die ausschließlich in Deutschland tätig sind, eine Gesellschaft na...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesellschaft bürgerlichen R... / 1.3.4 Vorgründungsgesellschaften

Vereinbaren mehrere Personen verbindlich eine GmbH, eine AG oder eine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, entsteht mit dem Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages die sog. Vor-GmbH oder Vor-AG. Für diese Vor-Gesellschaften gelten schon im Wesentlichen die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) oder des Aktiengesetzes (AktG), insbesondere ist die Haftung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / I. Die KGaA: Was ist das eigentlich?

Die KGaA ist eine hybride Gesellschaftsform aus Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft (KG). § 278 Abs. 1 AktG definiert sie als eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern gegenüber unbeschränkt haftet (persönlich haftender Gesellschafter, Komplementär), während die übrigen Gesellschafter ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / III. Wie wird die KGaA gegründet?

Die Gründung einer KGaA ist formal aufwendig und entspricht im Wesentlichen der Gründung einer Aktiengesellschaft. Erforderlich sind mindestens ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) sowie ein Kommanditaktionär. Faktisch ist auch eine Ein-Personen-Gründung möglich, etwa durch eine vorgeschaltete Ein-Personen-GmbH als Komplementär.[4] Die Satzung der KGaA bedarf d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 31): Die Ko... / II. Wann ist sie sinnvoll?

Die KGaA eignet sich in Situationen, in denen Kapital aufgenommen werden soll, ohne die Kontrolle aus der Hand zu geben. Familienunternehmen und mittelständische Firmen greifen gerne auf diese Rechtsform zurück, wenn sie z.B. an die Börse gehen oder Investoren beteiligen möchten, aber einen feindlichen Übernahmeversuch ausschließen wollen. Beraterhinweis Solange die Gründerfamil...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 2.1.1 Handelsrechtlicher Konzernbegriff

Rz. 7 Grundsätzlich existieren verschiedene Formen der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, die unterschiedlich zu werten sind. So ist zwischen Kooperation, die vor allem in Form von Kartellen, Arbeitsgemeinschaften (Konsortien) und Unternehmensverbänden, aber auch als Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) auftritt, und Konzentration, bei der eine Angliederung bestehende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen. Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein geson...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Eigenbedarfskündigung / 1.3.4 Vermieter ist eine GmbH

Gleiches gilt für juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Diese haben kein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, da die Räumlichkeiten von einer juristischen Person nicht als "Wohnung" benutzt werden können. Es genügt nicht, wenn ein Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder ein Angestellter der juristischen Person die Räume nutzen will. Der...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Betroffen von der Vorschrift sind nicht nur diejenigen freiwillig Versicherten, die nach § 7 oder § 232 laufende freiwillige Beiträge zu zahlen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Personen, die aufgrund besonderer Vorschriften (§§ 204 bis 207 – gemäß § 208 a. F. bis zum 10.8.2010 auch bei Kindererziehungszeiten – und §§ 284, 285) zur Nachzahlung freiwilliger Beitr...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / 2.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Der Arbeitskammer des Saarlandes gehören alle in einem im Saarland gelegenen Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer an. Dazu zählen auch Grenzgänger, die z. B. aus Frankreich ins Saarland pendeln. Ist der Arbeitnehmer im Homeoffice tätig und liegt der vertraglich vereinbarte Leistungsort im Rahmen von Homeoffice ausschließlich oder überwiegend im Saarland, besteht ebenfalls eine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitnehmerkammern / 1.1 Beitragspflichtige Arbeitnehmer

Beitragspflichtig zur Arbeitnehmerkammer Bremen sind alle im Land Bremen tätigen Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2026: 603 EUR monatlich).[1] Als Arbeitnehmer gelten insbesondere auch im Homeoffice Beschäftigte und Personen, die wirtschaftlich unselbstständig sind und deshalb als arbeitnehmerähnliche Personen eingestuft werden. Ein Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Deutsche Bahn AG/Nachfolgeunternehmen Deutsche Bundespost

Rz. 79 § 13 Abs. 3 BUrlG lässt für den Bereich der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sowie der weiteren benannten ausgegliederten Gesellschaften und im Bereich der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost Abweichungen über das Kalenderjahr als Urlaubsjahr zu. Mittlerweile hat sich aber auch hier das Kalenderjahr als Urlaubsjahr durchgesetzt.[1] Die überwiegende Meinung in...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.5 Führungslosigkeit (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rn 24 Im Falle der Führungslosigkeit einer juristischen Person ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 auch jeder Gesellschafter, bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt. Ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlautes ist der Anwendungsbereich der Regelung allein auf juristische Personen beschränkt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Antragspflicht

Rn 16 Mit dem Antragsrecht des Schuldners korrespondiert in denjenigen Fällen eine entsprechende Antragspflicht, in welchen den Gläubigern nur ein beschränktes Haftungsvermögen zur Verfügung steht, da ihnen gegenüber weder unmittelbar noch mittelbar eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen persönlich haftet.[67] So sind gem. § 15a InsO mit dem Eintritt des Insolvenzgru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Juristische Personen

Rn 7 Für die Aktiengesellschaft (AG) ist jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied des Vorstands (§§ 76, 78, 82, 94 AktG) zur Antragstellung befugt. Nach der Auflösung ist jeder Abwickler (§§ 264, 265 AktG) antragsberechtigt. Keine Antragsberechtigung besteht für Aktionäre sowie für Mitglieder des Aufsichtsrats (Ausnahme: § 15 Abs. 1 Satz 2, s. Rn. 26) oder eines Beir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den früheren Regelungen des Konkursrechts (§§ 208, 210, 213 KO; § 63 Abs. 2 GmbHG). Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht auch unter dem Regime der InsO an dem Grundsatz, dass bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften jeder organschaftliche Vertreter bzw. jeder persönliche haftende Gesellschafter sowie jed...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.3 Eigenbedarf einer Gesellschaft?

Beim Vermieter muss es sich um eine natürliche Person handeln. Juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und Vereine können nicht kündigen. Sie können auch nicht für ihre Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter kündigen.[1] Lediglich im Ausnahmefall des Vorliegens dringender betrieblicher Gründe kan...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Haftung des Vertretenen... / 2. Gesetzliche Vertreter

Vertretene i.S.d. § 70 AO sind alle natürlichen und juristischen Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen, für die gesetzliche oder gewillkürte Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO handeln. Hierzu gehören bei der Vertretung für natürliche Personen insbesondere die Eltern (§§ 1626, 1629 BGB), ein Vormund (§ 1793 BGB) oder der Betreuer (§ 1902 BGB), s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.48 Registrierung eines Vor-REIT nach § 2 des REIT-Gesetzes (Nr. 33)

Rz. 57 Ein Vor-REIT ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die beim BZSt als Vor-REIT registriert ist. Zum Ende des auf die Registrierung folgenden Geschäftsjahres hat der Vor-REIT gegenüber dem BZSt nachzuweisen, dass sein Unternehmensgegenstand i. S. d. § 1 Abs. 1 1. Halbsatz des REIT-Gesetzes beschränkt ist. Zum Ende des dem Jahr der Anme...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Betriebliche Übung / 5.1 Einschränkungen gemäß § 2 Abs. 3 TVöD

Das Entstehen betrieblicher Übungen soll durch ein konstitutives Schriftformerfordernis wie das des § 2 Abs. 3 TVöD verhindert[1] und damit eine Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Eine stillschweigende Leistungsgewährung kann zudem keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Regelung, die gegen § 2 Abs. 3 TVöD verstoßen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 3. Ausnahmsweise Anknüpfung des Stiftungsstatuts an das Gründungsrecht

Im Fall des Vorhandenseins entsprechender völkerrechtlicher Verträge kann das Stiftungsstatut ausnahmsweise an das Gründungsrecht anzuknüpfen sein. Dies kann sich insb. aufgrund der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ergeben, die gem. Art. 54 AEUV auch juristischen Personen zusteht (BGH v. 19.9.2005 – II ZR 372/03, NJW 2005, 3351 = GmbHStB 2006, 7 [To...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.9 Unternehmensanleihen

Unternehmensanleihen sind rechtlich gesehen Schuldverschreibungen, die von Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital ausgegeben werden. Es gibt verschiedene Arten von Unternehmensanleihen wie etwa Wandelanleihen, Optionsanleihen und Hybridanleihen. Speziell auf den Mittelstand, also auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten, sind Mittelstandsanleihen. Diese haben ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 5.8 Bericht über die Übernahmesituation

§ 289a HGB regelt die Angaben, die im Bericht über die Übernahmesituation aufzunehmen sind. Die Berichterstattung ist verpflichtend für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen. Anhand einer Reihe von Angabepflichten der Nr. 1 bis ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Lagebericht / 5.1 Gliederung des Lageberichts

Der Mindestinhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB (Einzelabschluss) respektive § 315 HGB (Konzern). In § 289 Abs. 1 HGB sind folgende Berichtsinhalte geregelt: Der sog. "Wirtschaftsbericht", der neben der Darstellung auch eine Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen und (bei großen Kapitalgesellschaft...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gem § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

1 Einführung 1.1 Zweck der Organschaft Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2 Mittelbare Beteiligung

3.1.3.2.1 Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft Rz. 230 Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung bedeutet, dass der Organträger nicht selbst, sondern über eine oder mehrere Kapital- oder Personengesellschaften an der Organgesellschaft beteiligt ist. Es besteht in diesem Fall also eine unmittelbare Organschaft (unmittelbare Einkommenszurechnung zwischen Organgesellscha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3 Minder- und Mehrabführungen als Folgewirkungen von organschaftlichen Vorgängen (steuerliche Ausgleichsposten, Abs. 4 a. F.)

5.3.1 Grundlagen 5.3.1.1 Problemstellung Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1 Einführung

1.1 Zweck der Organschaft Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderrege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2 Die beteiligten Personen

2.1 Der Organträger (Abs. 1 S. 1 Nr. 2) 2.1.1 Allgemeines Rz. 71 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss der Organträger ein gewerbliches Unternehmen sein. Seit der mit Wirkung ab Vz 2001 geltenden Gesetzesänderung v. 20.12.2001[1] muss der Organträger kein "inl." Unternehmen mehr sein; dieser Begriff ist ersatzlos gestrichen worden. Rz. 72 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG in der bis V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2 Körperschaften i. S. d. § 1 KStG als Organträger

2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2 Die Organgesellschaft (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen) Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4 Beendigung der Organschaft

4.4.1 Beendigung der Eingliederung und des Gewinnabführungsvertrags Rz. 666 Die Organschaft endet, wenn die Wirkungen des Ergebnisabführungsvertrags enden oder die finanzielle Eingliederung nicht mehr besteht. Alle Voraussetzungen der Organschaft müssen zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, dessen Ergebnis dem Organträger zugerechnet werden soll, vorliegen, di...mehr