Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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Konzernabschluss nach HGB / 3.5 Prüfung und Publizität der Konzernrechnungslegung

Rz. 90 Gem. § 316 Abs. 2 HGB sind der Konzernabschluss und -lagebericht durch einen Abschlussprüfer, der gem. § 318 Abs. 1 Satz 1 HGB grundsätzlich von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens bestellt werden muss, zu prüfen. Diese Pflicht gilt gem. § 14 PublG auch für Unternehmen, die über das Publizitätsgesetz zur Konzernrechnungslegung verpflichtet sind. Wenn kein geson... mehr

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Konzernabschluss nach HGB / 1 Grundsachverhalte der Konzernrechnungslegung

Rz. 1 Das Phänomen der Konzernbildung ist in der deutschen Wirtschaft weit verbreitet. Insbesondere die Globalisierung und deren Herausforderungen verlangen eine Veränderung des wettbewerbsstrategischen Verhaltens sowie der Strukturen und Führungssysteme der in der Wirtschaft agierenden Unternehmen. Dieser Trend ist durch eine zunehmend kooperative Wertschöpfung charakteris... mehr

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Elektronisches Handels- und Unternehmensregister

Begriff Das elektronische Handelsregister (https://www.handelsregister.de) beinhaltet Angaben über die wesentlichen wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen und Kaufleuten. Dieses offizielle Verzeichnis wird von den Amtsgerichten als Registergerichte geführt. Die Eintragungen haben rechtliche Konsequenzen und dienen der Leichtigkeit und Sicherheit des Rechtsverkehrs. D... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 2.1 Zur Offenlegung verpflichtete Personen

Rz. 5 Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB sind zur Offenlegung die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs von Kapitalgesellschaften verpflichtet. Bei Aktiengesellschaften hat somit der Vorstand (§ 78 Abs. 1 AktG), bei Kommanditgesellschaften auf Aktien haben die persönlich haftenden Gesellschafter (§ 278 Abs. 2 AktG, §§ 161 Abs. 2, 125 Abs. 1 HGB) und bei der GmbH die Geschä... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 3.1 Kleine Gesellschaften

Rz. 21 Nach § 326 HGB unterliegen kleine Gesellschaften i. S. d. § 267 HGB lediglich einer eingeschränkten Publizität. Als nicht prüfungspflichtige Gesellschaften i. S. d. § 316 Abs. 1 HGB brauchen diese nur folgende Unterlagen an die das Unternehmenregister betreibende Stelle zu übermitteln: Die Bilanz in der nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB zugelassenen verkürzten Form. Nach § ... mehr

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Offenlegung und Hinterlegun... / 13 Befreiung von der Offenlegungspflicht

Rz. 73 Nach § 264 Abs. 3 HGB braucht eine Kapitalgesellschaft, die nicht i. S. d. § 264d HGB kapitalmarktorientiert ist und die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einbezogen ist, unter bestimmten in §... mehr

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Eigenbedarfskündigung / 1.3.4 Vermieter ist eine GmbH

Gleiches gilt für juristische Personen (z. B. Gesellschaft mit beschränkter Haftung, GmbH). Diese haben kein Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs, da die Räumlichkeiten von einer juristischen Person nicht als "Wohnung" benutzt werden können. Es genügt nicht, wenn ein Gesellschafter, gesetzlicher Vertreter oder ein Angestellter der juristischen Person die Räume nutzen will. Der... mehr

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Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Betroffen von der Vorschrift sind nicht nur diejenigen freiwillig Versicherten, die nach § 7 oder § 232 laufende freiwillige Beiträge zu zahlen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Personen, die aufgrund besonderer Vorschriften (§§ 204 bis 207 – gemäß § 208 a. F. bis zum 10.8.2010 auch bei Kindererziehungszeiten – und §§ 284, 285) zur Nachzahlung freiwilliger Beitr... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 4 Deutsche Bahn AG/Nachfolgeunternehmen Deutsche Bundespost

Rz. 79 § 13 Abs. 3 BUrlG lässt für den Bereich der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sowie der weiteren benannten ausgegliederten Gesellschaften und im Bereich der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost Abweichungen über das Kalenderjahr als Urlaubsjahr zu. Mittlerweile hat sich aber auch hier das Kalenderjahr als Urlaubsjahr durchgesetzt.[1] Die überwiegende Meinung in... mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.2.2.3 Körperschaftsteuerpflichtige Gewerbetreibende

Rz. 56 Gem. § 7 Abs. 3 Satz 2 KStG gilt grundsätzlich das Kalenderjahr als körperschaftsteuerlicher Gewinnermittlungszeitraum.[1] Davon abweichend ist der Gewinn bei Steuerpflichtigen, die nach den handelsrechtlichen Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen, nach dem (abweichenden oder mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden) Wirtschaftsjahr zu ermitteln, für das sie ... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.5 Führungslosigkeit (§ 15 Abs. 1 Satz 2)

Rn 24 Im Falle der Führungslosigkeit einer juristischen Person ist nach § 15 Abs. 1 Satz 2 auch jeder Gesellschafter, bei einer Aktiengesellschaft oder einer Genossenschaft zudem auch jedes Mitglied des Aufsichtsrats zur Antragstellung berechtigt. Ausweislich des insoweit eindeutigen Wortlautes ist der Anwendungsbereich der Regelung allein auf juristische Personen beschränkt... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / Gesetzestext

(1) 1Zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft ist außer den Gläubigern jedes Mitglied des Vertretungsorgans, bei einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien jeder persönlich haftende Gesellschafter, sowie jeder Abwickler berechtigt... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.3 Antragspflicht

Rn 16 Mit dem Antragsrecht des Schuldners korrespondiert in denjenigen Fällen eine entsprechende Antragspflicht, in welchen den Gläubigern nur ein beschränktes Haftungsvermögen zur Verfügung steht, da ihnen gegenüber weder unmittelbar noch mittelbar eine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen persönlich haftet.[67] So sind gem. § 15a InsO mit dem Eintritt des Insolvenzgru... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 2.2.1 Juristische Personen

Rn 7 Für die Aktiengesellschaft (AG) ist jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied des Vorstands (§§ 76, 78, 82, 94 AktG) zur Antragstellung befugt. Nach der Auflösung ist jeder Abwickler (§§ 264, 265 AktG) antragsberechtigt. Keine Antragsberechtigung besteht für Aktionäre sowie für Mitglieder des Aufsichtsrats (Ausnahme: § 15 Abs. 1 Satz 2, s. Rn. 26) oder eines Beir... mehr

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Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rn 3 Die Vorschrift entspricht inhaltlich den früheren Regelungen des Konkursrechts (§§ 208, 210, 213 KO; § 63 Abs. 2 GmbHG). Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht auch unter dem Regime der InsO an dem Grundsatz, dass bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften jeder organschaftliche Vertreter bzw. jeder persönliche haftende Gesellschafter sowie jed... mehr

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Kündigung (ordentliche) von... / 4.2.1.3 Eigenbedarf einer Gesellschaft?

Beim Vermieter muss es sich um eine natürliche Person handeln. Juristische Personen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Aktiengesellschaft (AG) und Vereine können nicht kündigen. Sie können auch nicht für ihre Gesellschafter, Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter kündigen.[1] Lediglich im Ausnahmefall des Vorliegens dringender betrieblicher Gründe kan... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.1.1.1 Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens oder Anteile i. S. d. § 17 EStG (Nr. 1)

Rz. 22 § 50i Abs. 1 S. 1 EStG unterscheidet zwischen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens und Anteilen i. S. d. § 17 EStG, die stets dem Privatvermögen einer natürlichen Person zuzurechnen sind. In anderen Fällen, insbesondere bei der Übertragung oder Überführung von Gegenständen des Privatvermögens, kommt § 50i EStG nicht zur Anwendung.[1] Der steuerrechtliche Begriff des ... mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 2. Gesetzliche Vertreter

Vertretene i.S.d. § 70 AO sind alle natürlichen und juristischen Personen, nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen, für die gesetzliche oder gewillkürte Vertreter i.S.d. §§ 34 und 35 AO handeln. Hierzu gehören bei der Vertretung für natürliche Personen insbesondere die Eltern (§§ 1626, 1629 BGB), ein Vormund (§ 1793 BGB) oder der Betreuer (§ 1902 BGB), s... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / Einführung

in der Fassung der Bekanntmachung v. 4.4.2006[1] mit den Änderungen durch: das Bundesschuldenwesenmodernisierungsgesetz v. 12.7.2006[2], das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[3], das Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) v. 7.12.2006[4], das Jahressteuerge... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.48 Registrierung eines Vor-REIT nach § 2 des REIT-Gesetzes (Nr. 33)

Rz. 57 Ein Vor-REIT ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die beim BZSt als Vor-REIT registriert ist. Zum Ende des auf die Registrierung folgenden Geschäftsjahres hat der Vor-REIT gegenüber dem BZSt nachzuweisen, dass sein Unternehmensgegenstand i. S. d. § 1 Abs. 1 1. Halbsatz des REIT-Gesetzes beschränkt ist. Zum Ende des dem Jahr der Anme... mehr

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Betriebliche Übung / 5.1 Einschränkungen gemäß § 2 Abs. 3 TVöD

Das Entstehen betrieblicher Übungen soll durch ein konstitutives Schriftformerfordernis wie das des § 2 Abs. 3 TVöD verhindert[1] und damit eine Einheitlichkeit der Arbeitsbedingungen des öffentlichen Dienstes gesichert werden. Eine stillschweigende Leistungsgewährung kann zudem keine weitergehenden Rechte als eine ausdrückliche Regelung, die gegen § 2 Abs. 3 TVöD verstoßen ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 3.2 Steuerbefreiung für REITs

Rz. 305 § 16 Abs. 1 REITG [1] befreit deutsche REIT-AG (Real Estate Investment Trusts) von der KSt und GewSt.[2] Eine REIT-AG ist eine börsennotierte AG, deren Unternehmensgegenstand sich darauf beschränkt, inl. unbewegliches Vermögen (mit Ausnahme von Mietimmobilien), ausl. unbewegliches Vermögen sowie dieser Tätigkeit dienende Vermögensgegenstände i. S. d. § 3 Abs. 7 REITG ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.2 Kreditinstitute und Kassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG)

Rz. 18 Durch § 5 Abs. 1 Nr. 2 KStG werden bestimmte namentlich aufgeführte Kreditinstitute und Kassen von der KSt befreit, die öffentliche Aufgaben zu erfüllen haben und deren Zweck demgemäß nicht auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Diese Institute stehen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, mit anderen Kreditinstituten nicht im Wettbewerb. Daher wird die gesamte Tätigkeit diese... mehr

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Urlaub: Anspruch und Voraus... / 1.1.6 Organe von juristischen Personen

Organe juristischer Personen – also z. B. GmbH-Geschäftsführer und Vorstände von Aktiengesellschaften – sind grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Auf sie ist das Bundesurlaubsgesetz also grundsätzlich nicht anwendbar. Selbst wenn ein Organ aus einem Arbeitsverhältnis in diese Position befördert wurde und ausnahmsweise das Arbeitsverhältnis für die Laufzeit der Beschäftigung als... mehr

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Keine Ersatzerbschaftsteuer... / 3. Ausnahmsweise Anknüpfung des Stiftungsstatuts an das Gründungsrecht

Im Fall des Vorhandenseins entsprechender völkerrechtlicher Verträge kann das Stiftungsstatut ausnahmsweise an das Gründungsrecht anzuknüpfen sein. Dies kann sich insb. aufgrund der unionsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV ergeben, die gem. Art. 54 AEUV auch juristischen Personen zusteht (BGH v. 19.9.2005 – II ZR 372/03, NJW 2005, 3351 = GmbHStB 2006, 7 [To... mehr

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Finanzierungsmöglichkeiten:... / 2.9 Unternehmensanleihen

Unternehmensanleihen sind rechtlich gesehen Schuldverschreibungen, die von Unternehmen zur Beschaffung von Fremdkapital ausgegeben werden. Es gibt verschiedene Arten von Unternehmensanleihen wie etwa Wandelanleihen, Optionsanleihen und Hybridanleihen. Speziell auf den Mittelstand, also auf kleine und mittlere Unternehmen zugeschnitten, sind Mittelstandsanleihen. Diese haben ... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 6 Beweislast, Rechtsstreitigkeiten, Zuständigkeit

Rz. 70 Die Voraussetzungen für die Anwendung des Mutterschutzgesetzes in persönlicher Hinsicht hat die Person (§ 1 Abs. 4), die sich auf die Geltung des Mutterschutzgesetzes beruft, im Streitfall darzulegen und zu beweisen. Beruft sich eine Selbstständige darauf, sie sei in Wirklichkeit eine sozialversicherungsrechtliche Beschäftigte, weil Arbeitnehmerin, so kann sie dies von... mehr

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Lagebericht / 5.8 Bericht über die Übernahmesituation

§ 289a HGB regelt die Angaben, die im Bericht über die Übernahmesituation aufzunehmen sind. Die Berichterstattung ist verpflichtend für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen. Anhand einer Reihe von Angabepflichten der Nr. 1 bis ... mehr

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Lagebericht / 5.1 Gliederung des Lageberichts

Der Mindestinhalt des Lageberichts ergibt sich aus § 289 HGB (Einzelabschluss) respektive § 315 HGB (Konzern). In § 289 Abs. 1 HGB sind folgende Berichtsinhalte geregelt: Der sog. "Wirtschaftsbericht", der neben der Darstellung auch eine Analyse von Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen und (bei großen Kapitalgesellschaft... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 4.2.2.2 Organe von juristischen Personen

Rz. 33 Persönlich haftende Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG sind regelmäßig keine Beschäftigten, während der Kommanditist, wenn er keinen maßgebenden Einfluss auf die Gestaltung seiner Tätigkeit bzw. die Geschicke der Gesellschaft besitzt, durchaus in einem Beschäftigungsverhältnis zu ihr stehen kann.[1] Ob angestellte Fremdgeschäftsführerinnen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Sonstige Steuerpflichtige

Rn. 23 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Besteuerung von Kartellen und Syndikaten bzw deren Mitgliedern richtet sich nach deren Rechtsform. Je nachdem kann EStPfl oder KStPfl eintreten. Rn. 24 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt gem § 1 EWIV-AusführungsG (BGBl I 1988, 514) den für die OHG geltenden Rechtsvorschrift... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Erträge aus inländischen Aktien ua Gesellschaftsbeteiligungen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 60 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 Wie bisher ist von den inländischen Einnahmen aus Beteiligungen an KapGes und Genossenschaften KapSt zu entrichten, also für Einnahmen aus Aktien sowie GmbH- und Genossenschaftsanteilen. Dies gilt jedoch nicht für Aktien und Genussscheine, die sich in Sammelverwahrung befinden (s Rn 70 f). Aktien gleichgestellt sind die aktienähnlichen Genus... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft

1 Einführung 1.1 Zweck der Organschaft Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelt... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2 Mittelbare Beteiligung

3.1.3.2.1 Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft Rz. 230 Organschaft aufgrund mittelbarer Beteiligung bedeutet, dass der Organträger nicht selbst, sondern über eine oder mehrere Kapital- oder Personengesellschaften an der Organgesellschaft beteiligt ist. Es besteht in diesem Fall also eine unmittelbare Organschaft (unmittelbare Einkommenszurechnung zwischen Organgesellscha... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3 Minder- und Mehrabführungen als Folgewirkungen von organschaftlichen Vorgängen (steuerliche Ausgleichsposten, Abs. 4 a. F.)

5.3.1 Grundlagen 5.3.1.1 Problemstellung Rz. 789 Minder- und Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit wurden für Vorgänge vor dem 1.1.2022 durch passive oder aktive Ausgleichsposten in der Steuerbilanz des Organträgers abgebildet. Durch Gesetz v. 25.6.2021[1] wurden die Ausgleichsposten für Minder- und Mehrabführungen, die nach dem 31.12.2021 erfolgten, durc... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1 Einführung

1.1 Zweck der Organschaft Rz. 1 Das Institut der Organschaft ist das Herzstück des deutschen "Konzernsteuerrechts".[1] Allerdings kann man nicht von einem echten Konzernsteuerrecht sprechen. Bei den zu diesem Bereich zählenden Rechtsinstituten, insbes. der verdeckten Gewinnausschüttung, der verdeckten Einlage und der Organschaft, handelt es sich mehr um vereinzelte Sonderrege... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2 Die beteiligten Personen

2.1 Der Organträger (Abs. 1 S. 1 Nr. 2) 2.1.1 Allgemeines Rz. 71 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss der Organträger ein gewerbliches Unternehmen sein. Seit der mit Wirkung ab Vz 2001 geltenden Gesetzesänderung v. 20.12.2001[1] muss der Organträger kein "inl." Unternehmen mehr sein; dieser Begriff ist ersatzlos gestrichen worden. Rz. 72 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 KStG in der bis V... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2 Körperschaften i. S. d. § 1 KStG als Organträger

2.1.2.1 Kreis der als Organträger geeigneten Körperschaften Rz. 77 Als Organträger geeignet sind alle in § 1 KStG aufgeführten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen; diese Rechtsträger werden im Folgenden aus Vereinfachungsgründen als "Körperschaften" bezeichnet. Neben Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungs- und Pensionsfondsvereinen auf... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2 Die Organgesellschaft (Abs. 1 S. 1)

2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen) Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft a... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4 Beendigung der Organschaft

4.4.1 Beendigung der Eingliederung und des Gewinnabführungsvertrags Rz. 666 Die Organschaft endet, wenn die Wirkungen des Ergebnisabführungsvertrags enden oder die finanzielle Eingliederung nicht mehr besteht. Alle Voraussetzungen der Organschaft müssen zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, dessen Ergebnis dem Organträger zugerechnet werden soll, vorliegen, di... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.2 Minder- und Mehrabführungen als Folgewirkungen von vororganschaftlichen Vorgängen (Abs. 3)

5.2.1 Allgemeines und Systematik Rz. 739 § 14 Abs. 3 KStG enthält eine besondere Regelung, falls Mehr- oder Minderabführungen aus Geschäftsvorfällen aus vororganschaftlicher Zeit resultieren. Die Vorschrift soll verhindern, dass die steuerlichen Auswirkungen der vor Anwendbarkeit der Organschaftsregeln realisierten Geschäftsvorfälle in die organschaftliche Zeit verlagert werd... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.2 Verstoß gegen die Diskriminierungsverbote der DBA?

1.4.2.1 Rechtslage bis Vz 2011 Rz. 39 Hatte die Muttergesellschaft weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland, war sie grundsätzlich als Organträger ausgeschlossen. Damit stellte sich die Frage, ob diese Rechtsfolge mit dem Diskriminierungsverbot nach Art. 24 Abs. 5 OECD-MA vereinbar war. Diese Vorschrift schützt allerdings nicht den Organträger, der Gesellschafter der Organ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3 Der Gewinnabführungsvertrag (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

3.3.1 Funktion des Gewinnabführungsvertrags im Rahmen der Organschaft Rz. 286 Weitere Voraussetzung für die Organschaft ist nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG der Abschluss eines handelsrechtlich wirksamen Gewinnabführungsvertrags i. S. d. § 291 Abs. 1 S. 1 AktG. Ein handelsrechtlich nicht wirksamer Gewinnabführungsvertrag genügt nicht.[1] Der Gewinnabführungsvertrag muss den gesamte... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7.6 Mehr- und Minderabführungen bei Umwandlungen

7.6.1 Allgemeines Rz. 1000 Kommt es infolge einer Umwandlung zu Mehr- oder Minderabführungen der Organgesellschaft, stellen sich im Wesentlichen zwei Fragen: Die erste Frage ist, ob es sich bei den Mehr- oder Minderabführungen um Vorgänge handelt, die ihre Ursache in organschaftlicher oder in vororganschaftlicher Zeit haben. Die Frage ist bedeutsam, da Mehr- und Minderabführ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.1 Allgemeines

3.4.1.1 Entstehungsgeschichte und Systematik Rz. 477 § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2001[1] mit Wirkung ab Vz 2001 eingeführt und durch das Gesetz v. 20.2.2013[2] erweitert. Nach der ursprünglichen Fassung der Vorschrift wurde ein negatives Einkommen des Organträgers nicht berücksichtigt, soweit es in einem ausl. Staat im Rahmen einer der deutsche... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5 Minder- und Mehrabführungen (Abs. 3, 4)

5.1 Systematik und Begriffe 5.1.1 Systematik der Minder- und Mehrabführungen Rz. 706 Die Folgen der Minder- und Mehrabführungen bei der Organschaft sind in § 14 Abs. 3 und 4 KStG geregelt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Minder- und Mehrabführungen, die ihre Ursache in vororganschaftlicher Zeit haben, und solchen, bei denen die Ursache in organschaftlicher Zeit liegt. ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4 Personengesellschaft als Organträger

2.1.4.1 Allgemeine Voraussetzungen Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Organträger sein, wenn sie eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausübt.[1] Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG stellt klar, dass alle Mitunternehmerschaften Organträger sein können. Es handelt sich insbesonde... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 7 Umwandlung und Organschaft

7.1 Einleitung Rz. 947 Umwandlungen nach dem UmwG führen zur Gesamtrechtsnachfolge, Spaltungen zur Teilrechtsnachfolge. Dabei geht das von der Umwandlung betroffene Vermögen ganz oder – bei der Abspaltung – teilweise auf den oder die übernehmenden Rechtsträger über. Handelsrechtlich betrifft dies bei einer Umwandlung des Organträgers die Beteiligung an der Organgesellschaft u... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3 Die Ermittlung des an den Organträger abzuführenden Einkommens

4.1.3.1 Grundsätze der Einkommensermittlung 4.1.3.1.1 Allgemeines Rz. 559 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG ist das Einkommen der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Damit wird ausgedrückt, dass Gegenstand der Zurechnung das Einkommen der Organgesellschaft ist. Da die Organgesellschaft i. d. R. kein eigenes Einkommen hat, ist diese Vorschrift so zu verstehen, dass das Eink... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.4.7 Übergangsregelung mit Rücklagenbildung (§ 34 Abs. 6e S. 5-20 KStG)

5.4.7.1 Inkrafttreten der Neuregelung Rz. 919 Die Neuregelung mit der Einführung der Einlagelösung ist nach § 34 Abs. 6e S. 5 KStG erstmals auf Minder- und Mehrabführungen anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 erfolgen. Für die zeitliche Zuordnung der Minder- und Mehrabführungen bestimmt § 34 Abs. 6e S. 6 KStG, dass für den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung auf das Ende des W... mehr