Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1.4 Umsetzung der unternehmerischen Entscheidung

Rz. 700 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der sozialen Rechtfertigung ist auch bei der betriebsbedingten Kündigung der Zugang der Kündigungserklärung.[1] Betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung liegen aber nur vor, wenn der Arbeitgeber die geplante unternehmerische Entscheidung tatsächlich auch umsetzt, d. h. wenn die Durchführung oder eingeleitete Durchführung de...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2.4.3 Gesetzliche Vertretung bei Gesellschaften des Privatrechts

Rz. 149 Im Privatrecht gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen. Die wichtigsten Vertretungsregeln zeigt nachstehende Tabelle:mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1.3.1 Berufung auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags

Rz. 25 Auf die Nichtigkeit des Arbeitsvertrags (z. B. nach §§ 105, 117, 118, 134, 138 BGB) kann sich jede Partei jederzeit berufen. Wurde der fehlerhafte Arbeitsvertrag bereits in Vollzug gesetzt, führt die Berufung auf die Nichtigkeit dazu, dass das Arbeitsverhältnis ex nunc (d. h. ab jetzt und nicht ex tunc, d. h. rückwirkend) als nichtig angesehen wird, für die Vergangenh...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.2 Aktiengesellschaft

Dreher/Fritz, Besetzung von Prüfungsaussch...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.37 Formwechsel

Deubert/Meyer, Handelsrechtliche Bilanzierung beim Formwechsel – Grundsätze und Neuerungen durch IDW RS FAB 41 (Teil 1), WP-Praxis 9/2025, S. 279; Jordan, Umwandlungssteuerliche Implikationen des heterogenen Formwechsels einer Kap...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.9 Auslandskapitalgesellschaften

Berkau, Erträge aus Währungsumrechnungen bei Fremdwährungsgeschäften und ausländischen Geschäftsbetrieben (IAS 21): Ca...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.79 Lagebericht

Bach/Dehmel/Kunkel, Berichterstattung über immaterielle Ressourcen...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.26 Deutscher Corporate Governance Kodex

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Literaturauswertung zum HGB / 2.113 Verschmelzung

Hübner/Letzner, Neuerungen im Bereich der Einbringungstatbestände–Teil 1–Kritische Würdigung ausgewählter durch das JStG 2024 erfolgter Änderungen, Ubg 6/2025, S. 329; Roß/Ummenhofer, Bilanzierung latenter Steuern bei der Verschmelzung auf eine Organgesellschaft, WPg 11/2025, S. 591; Thees, Überblick über die wesentlichen Neuerungen des IDW ES 1 “Grundsätze zur Durchführung ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.111 Vergütungsbericht in der Rechnungslegung

Hermann/Hofer, Variable Vergütung von Vorständen in Österreich und Deutschland: Zielerreichung bei finanziellen und nicht-finanziellen Zielvorgaben, IRZ 5/2025, S. 215; Arnold/Zeh, Berichtspflichten nach CSRD und ESRS zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats, AG 6/2025, S. 185; Katthöfer, Nachhaltigkeit und Vergütung: ESG-Kriterien an Bonuszahlungen zu koppeln, zahl...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 4. Ausländische Aktiengesellschaft

Rz. 65 § 13f HGB ergänzt die §§ 13d, 13e HGB für Zweigniederlassungen von Aktiengesellschaften mit Sitz im Ausland, d.h. Auslandsgesellschaften, die als Aktiengesellschaft zu qualifizieren sind. Handelt es sich um Gesellschaften aus EU-Mitgliedstaaten, ist für den entsprechenden Gesellschaftstyp die Aufzählung in der einschlägigen Harmonisierungsrichtlinie maßgeblich.[238] K...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / dd) Besonderheiten Aktiengesellschaft (AG)

(1) Zahlungsverbote Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen. (2) Sonstige Haftungsans...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Mitteilung der späteren Entwicklung zur Ein-Mann-Aktiengesellschaft

Rz. 140 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.32: Mitteilung der späteren Entwicklung zur Ein-Mann-Aktiengesellschaft An das Amtsgericht Frankfurt am Main – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB _________________________ Frankfurter Anlagenbau-AG Als gemeinsam zur Vertretung berechtigte Vorstandsmitglieder der Frankfurter Anlagebau-AG teilen ...mehr

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§ 19 Handelsrecht / V. Muster: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft

Rz. 72 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 19.4: Zweigniederlassung einer Aktiengesellschaft Amtsgericht Frankfurt – Handelsregister – Kansas Instruments Overseas Services Corporation (KIOSC) Eintragung einer Zweigniederlassung Zur Eintragung in das Handelsregister melden wir, die unterzeichnenden sämtlichen Mitglieder des Verwaltungsrats (Board of Directors...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 1. Bedeutung der Rechtsform

Rz. 2 Die geringe Zahl an Aktiengesellschaften (aktuell dürfte sich die Zahl in einer Größenordnung von 13.000 bewegen zuzüglich knapp 1.000 SEs gegenüber deutlich mehr als 1,5 Mio. GmbHs),[1] steht im Gegensatz zur wirtschaftlichen Bedeutung der Rechtsform. Etwa ein Drittel des Umsatzes der deutschen Industrie wird durch Unternehmen in der Rechtsform der AG erwirtschaftet. ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / Literaturtipps

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die Gebrüder Meyer & Co. GmbH, ein mit der Herstellung von Werkzeugmaschinen befasstes mittelständisches Familienunternehmen, hat in der vierten Generation inzwischen 42 Gesellschafter. Um die Unabhängigkeit der Gesellschaft auch zukünftig zu sichern, planen die Gesellschafter und das Management mittelfristig die Aufnahme von Kapital an der Börse. Zu diesem Zweck soll ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Gründungsprotokoll

Rz. 33 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.1: Gründungsprotokoll UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschien: Herr Karl Müller, Rechtsanwalt, geb. am 23.8.1949...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG

Rz. 39 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.6: Gründungsprüfungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat gem. §§ 33, 34 AktG Wir, die Unterzeichneten, sind die Mitglieder des ersten Aufsichtsrats und des ersten Vorstands der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft mit Sitz in Mannheim. Wir haben den Hergang der Gründung geprüft und erstatten hi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung

Rz. 110 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.23: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Wir laden unsere Aktionäre zu der ordentlichen Hauptversammlung der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft am Dienstag, den 25.6.2024, 10.00 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft in 68000 Mannheim, Augustaanlage 1 ein. Die Tagesordnung lautet...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. "Kleine" AG

Rz. 9 Mit dem Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechts vom 2.8.1994 (BGBl I 1961) hat der Gesetzgeber mit dem Ziel, die Rechtsform der AG namentlich für den Mittelstand attraktiver zu machen, hinsichtlich einiger Bestimmungen des Aktienrechts für nicht börsennotierte Gesellschaften Erleichterungen vorgesehen. Im Einzelnen betrifft dies di...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag

Rz. 64 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.13: Nachgründungs- und Einbringungsvertrag UR-Nr. _________________________/_________________________ Verhandelt am _________________________ vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit Amtssitz in _________________________ erschienen heutemehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Antrag nach § 98 AktG auf gerichtliche Entscheidung

Rz. 98 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.21: Antrag nach § 98 AktG auf gerichtliche Entscheidung An das Landgericht München I – Kammer für Handelssachen – _________________________ Antrag des Herrn Horst Hansen, Am Bach 4, 80000 München – Antragsteller – gemäß § 98 Abs. 1 S. 1 AktG Als Aktionär der Planbau Aktiengesellschaft, eingetragen bei dem Amtsgerich...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 6. Ablauf der Hauptversammlung

Rz. 108 Das Gesetz enthält einzelne Bestimmungen über den Ablauf der Hauptversammlung, insbesondere in §§ 129 ff. AktG. Die Satzung kann ergänzende Bestimmungen enthalten. Nach § 129 Abs. 1 S. 1 AktG kann sich die Hauptversammlung darüber hinaus mit einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst, eine Geschäftsordnu...mehr

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§ 1 Aktienrecht / III. Muster: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds

Rz. 85 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.17: Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds Protokoll über die Sitzung des Aufsichtsrats der A+B Handels-Aktiengesellschaft in _________________________ am _________________________ Der Aufsichtsratsvorsitzende stellt fest, dass zu der Aufsichtsratssitzung ordnungsgemäß geladen worden ist, und alle Auf...mehr

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§ 1 Aktienrecht / V. Muster: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG

Rz. 87 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.19: Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG § 161 Abs. 1 S. 1 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat börsennotierter Gesellschaften, jährlich eine Erklärung zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" abzugeben. Vorstand und Aufsic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Muster: Zeichnung der neuen Aktien

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.11: Zeichnung der neuen Aktien Die Hauptversammlung der Gebrüder Meyer & Co. Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft, Mannheim, hat am _________________________ beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von _________________________ EUR gegen Bareinlagen um bis zu _________________________ EUR auf bi...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VII. Muster: Bestellung des ersten Vorstands

Rz. 36 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.3: Bestellung des ersten Vorstands Niederschrift über die konstituierende Sitzung des ersten Aufsichtsrats der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft in Mannheim vom _________________________ Die bei Errichtung der Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft zu Mitgliedern des ersten Aufsic...mehr

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§ 1 Aktienrecht / a) Erscheinungsformen

Rz. 4 Die Zwecke der AG sind beliebig, ihre Erscheinungstypen vielfältig: Leitbild der gesetzlichen Regeln ist die Publikums-AG, bei der sich die Aktien im Streubesitz eines breiten, anonymen Anlegerpublikums befinden, zu dem institutionelle Anleger wie Versicherungen, Fondsgesellschaften oder Pensionssicherungsvereine ebenso gehören wie private Kleinanleger. Daneben steht d...mehr

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§ 1 Aktienrecht / c) Ein-Mann-Gründung

Rz. 13 Mit dem Gesetz über die "kleine AG" ist die Ein-Mann-Gründung auch für die Aktiengesellschaft zugelassen worden, § 2 AktG.mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 125 Die BST-Beteiligungs-GmbH hat ihre 30 %ige Beteiligung an der Badische Glashandel Aktiengesellschaft an die Frankfurter Anlagenbau-AG veräußert. Auch bei der Frankfurter Anlagenbau-AG, deren Aktien im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind, haben sich die Beteiligungsverhältnisse geändert: Der Aktionär Kolb hat seine Beteiligung von 8 % ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VI. Muster: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG

Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.22: Bekanntmachung gem. § 19 MitbestG Planbau Aktiengesellschaft, München Mit Beendigung der Hauptversammlung vom _________________________ ist Herr Dipl.-Kfm. Anton May aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. An seine Stelle hat die Hauptversammlung Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Bacher zum Mitglied des Aufsichtsra...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XII. Muster: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG

Rz. 41 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.8: Bericht des Gründungsprüfers nach §§ 33, 34 AktG (1) Prüfungsgegenstand Ich bin durch Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom _________________________ zum Gründungsprüfer für die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim, bestellt worden, nachdem der alleinige Gründer der Gesellschaft, H...mehr

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§ 1 Aktienrecht / XIV. Muster: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister

Rz. 43 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.10: Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellschaft, Mannheim Als Gründer, Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats melden wir die Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktiengesellsc...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 88 Die bislang mitbestimmungsfreie Planbau Aktiengesellschaft beschäftigt infolge des Zuerwerbs eines mittelständischen Geschäftsbetriebs inzwischen mehr als 500 Arbeitnehmer. Der nach Maßgabe der Satzung von der Hauptversammlung gewählte sechsköpfige Aufsichtsrat und der Vorstand fragen an, ob die Erhöhung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Handlungspflichten auslöst.mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 102 Der Aufsichtsrat der Gebrüder Meyer Werkzeugmaschinen Holding Aktiengesellschaft hat den ihm vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss des abgelaufenen Geschäftsjahres gebilligt und sich mit dem Vorstand darüber geeinigt, welcher Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns den Aktionären gemacht werden soll. Nunmehr soll die ordentliche Hauptversammlung der AG stat...mehr

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§ 1 Aktienrecht / X. Muster: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister

Rz. 69 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.15: Anmeldung des Nachgründungs- und Einbringungsvertrags, des Beschlusses über die Umstellung auf Stückaktien und die Kapitalerhöhung, der Durchführung der Kapitalerhöhung und der Satzungsänderung zum Handelsregister An das Amtsgericht Mannheim – Handelsregister – _________________________ Betr.: HRB 2772, Ymir ...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 72 Das Vorstandsmitglied Harald Schmidt der A+B Handels-Aktiengesellschaft hat ohne Abstimmung mit seinen Vorstandskollegen zusammen mit einem von ihm angestifteten Prokuristen zu Lasten der AG hochspekulative Geschäfte an der Pariser Warenterminbörse getätigt. Der Aufsichtsrat will deshalb die sofortige Trennung von dem Vorstandsmitglied Schmidt. Der Aufsichtsrat will a...mehr

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§ 1 Aktienrecht / 4. Vertretung

Rz. 79 Dem Vorstand obliegt die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung der Gesellschaft, § 78 Abs. 1 S. 1 AktG.[89] Die Vertretungsmacht ist grundsätzlich unbeschränkt und unbeschränkbar, insbesondere bleibt sie auch vom Unternehmensgegenstand und von statutarischen Zustimmungsvorbehalten zugunsten des Aufsichtsrats unberührt.[90] Nach § 78 Abs. 2 S. 1 AktG vertreten m...mehr

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§ 45 Unternehmenskooperation / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 2 Es ist üblich, dass Gesellschafter einer GmbH (oder Gesellschaften, die im Rahmen einer Aktiengesellschaft miteinander verbunden sind) Vereinbarungen zwischen den Gesellschaftern bzw. Aktionären festlegen. Dies kann vor, während oder nach der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens erfolgen. Idealerweise ist es jedoch so, dass man zunächst Konsens über die Statuten find...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Kapital- und personengesellschaftsrechtliche Strukturelemente, Gestaltungsfreiheit

Rz. 145 Der Zugang zur KGaA wird durch das Nebeneinander von drei für die Rechtsform maßgeblichen Regelungsregimen erschwert: Für die Komplementäre untereinander und ihr Verhältnis zur Gesamtheit der Kommanditaktionäre sowie gegenüber Dritten gilt das Recht der Kommanditgesellschaft, § 278 Abs. 2 AktG. Im Übrigen gilt Aktienrecht sinngemäß, § 278 Abs. 3 AktG, soweit nicht (e...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister

Rz. 86 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.18: Anmeldung des Widerrufs der Bestellung eines Vorstandsmitglieds zum Handelsregister An das Amtsgericht _________________________ – Handelsregister – _________________________ In der Handelsregistersache der A+B Handels-Aktiengesellschaft, HRB _________________________, melden wir als gemeinschaftlich zur Vert...mehr

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§ 46 Unternehmensverträge / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 25 Die Betriebsführung kann auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages i.S.v. § 675 BGB [88] oder auf der Grundlage eines unentgeltlichen Auftrages gem. § 662 BGB erfolgen. Der Betriebsführer arbeitet stets für Rechnung der Eigentümergesellschaft bzw. Inhaberin. Bei der sog. echten Betriebsführung handelt er auch in deren Namen, bei der sog. unecht...mehr

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§ 1 Aktienrecht / IV. Muster: Mitteilung über die Abgabe einer Beteiligung nach § 20 Abs. 5 AktG

Rz. 138 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.30: Mitteilung über die Abgabe einer Beteiligung nach § 20 Abs. 5 AktG An die Badische Glashandel Aktiengesellschaft _________________________ Betr.: Mitteilung nach § 20 Abs. 5 AktG Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 20 Abs. 5 AktG mit, dass wir, die BST Beteiligungs GmbH, Freiburg, nicht mehr zu mehr als einem V...mehr

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§ 1 Aktienrecht / VIII. Muster: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung

Rz. 37 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1.4: Bestätigung des Kreditinstituts über die Einlageleistung Wir bestätigen hiermit gemäß §§ 37 Abs. 1 S. 3, 54 Abs. 3 AktG zur Vorlage bei dem Amtsgericht, Handelsregister, dass wir für die in Gründung befindliche Ymir Vermögensverwaltung Vorrats-Aktieng...mehr

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§ 1 Aktienrecht / I. Typischer Sachverhalt

Rz. 44 Die Gesellschafter der Gebrüder Meyer & Co. GmbH haben die Vorbereitung für die anstehende Umstrukturierung und den Börsengang abgeschlossen, insbesondere das nicht betriebsnotwendige Vermögen der GmbH in eine Gebrüder Meyer & Co. Vermögensverwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts ausgegliedert. Sie wollen jetzt ihre Anteile an der Gebrüder Meyer & Co. GmbH gegen Ge...mehr

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§ 19 Handelsrecht / 3. Ausländische Kapitalgesellschaften, § 13e HGB

Rz. 58 § 13e HGB gilt neben § 13d HGB für ausländische Kapitalgesellschaften. Diesen ergänzen § 13f HGB mit speziellen Anforderungen für die ausländische Aktiengesellschaft und § 13g HGB für Gesellschaften mit beschränkter Haftung.[228] Gemeinsame Anforderungen für die Eintragung der Errichtung einer Zweigniederlassung durch eine ausländische Kapitalgesellschaft sind: a) Anme...mehr

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§ 1 Aktienrecht / b) Bestellung

Rz. 75 Die Bestellung der Vorstandsmitglieder obliegt gem. § 84 AktG ausschließlich dem Aufsichtsrat.[77] Sie setzt den gegenüber dem Vorstandsmitglied zugangsbedürftigen Bestellungsbeschluss und die Annahme des Amts durch den Bestellten voraus. Mit der Annahme der Bestellung werden die organschaftlichen Rechte und Pflichten des Bestellten begründet. Die Eintragung im Handel...mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / (1) Zahlungsverbote

Rz. 40 Die bisher in §§ 92 Abs. 2, 93 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 6 AktG angeordnete Haftung der Organmitglieder für Vermögensabflüsse in der Krise der Gesellschaft ist nunmehr rechtsformübergreifend in den Vorschriften des am 1.1.2021 in Kraft getretenen § 15b InsO geregelt. Auf die obigen Erläuterungen (siehe Rdn 29 ff.) wird verwiesen.mehr