Fachbeiträge & Kommentare zu Aktiengesellschaft

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.1 Überblick über die Kapitalherabsetzungsformen

Auch bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalherabsetzung durchführbar. Das Aktiengesetz (AktG) unterscheidet hierbei die folgenden 3 Formen der Kapitalherabsetzung: die ordentliche Kapitalherabsetzung,[1] die vereinfachte Kapitalherabsetzung[2] sowie die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien.[3] Zur Eigenkapitalherabsetzung bedarf es unabhängig von der Herab...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.5 Wirkung der Kapitalherabsetzungsformen

Bei den verschiedenen Kapitalherabsetzungsformen wird entweder das bilanziell ausgewiesene Grundkapital (Nennwert pro Aktie multipliziert mit der Anzahl der Aktien) an das durch die Verluste geschrumpfte Vermögen der Aktiengesellschaft angepasst, die verbrieften Rechte mehrerer Aktien werden auf eine Aktie zusammengelegt oder ausgegebene Aktien werden eingezogen.[1] Im erstgenan...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.3 Vereinfachte Kapitalherabsetzung

Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung[1] sind dagegen für die Gläubiger der Gesellschaft keine Sicherheiten zu stellen, da diese im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus den Deckungsmassen haben.[2] Außerdem führt eine vereinfachte Kapitalherabsetzung in künftigen Geschäftsjahren zu weniger umfangreichen Beschränkungen hinsichtlich de...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.1 Wesen der Eigenkapitalherabsetzung

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass eine Kapitalherabsetzung grundsätzlich sowohl für Eigen- als auch für Fremdkapitalanteile eines Unternehmens möglich ist. Die Fremdkapitalherabsetzung als Instrument zur finanziellen Sanierung wird jedoch unter dem Begriff Kreditmanagement behandelt.[1] Deshalb steht im Folgenden lediglich die Eigenkapitalherabsetzung im Fokus der Betrac...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.4 Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien

Bei der Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien[1] sind grundsätzlich die Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung zu befolgen.[2] Die Einziehung von Aktien kann in der Form einer Zwangseinziehung oder nach Erwerb der Aktien durch die Gesellschaft (Aktienrückkauf) durchgeführt werden. In beiden Fällen ist ein Hauptversammlungsbeschluss mit Dreiviertelmehrhe...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.2 Ordentliche Kapitalherabsetzung

Eine ordentliche Kapitalherabsetzung[1] ist durch Eintragung im Handelsregister bekannt zu machen und erst mit Eintragung wirksam. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Gläubigern, deren Forderungen vor der Bekanntmachung des Kapitalherabsetzungsbeschlusses begründet wurden, Sicherheiten zu leisten, sofern diese sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck ...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.2 Entscheidungssituation des Eigenkapitalgebers

Positive Rendite Die Entscheidungssituation eines Eigenkapitalgebers kann — bei Reduktion auf die Rendite als den einzigen ökonomischen Entscheidungsparameter — folgendermaßen beschrieben werden: Bringt beispielsweise ein Altaktionär über eine Kapitalerhöhung in eine Aktiengesellschaft neues Eigenkapital ein, so erwartet er hieraus neben dem Vermögenserhalt einen Ertrag durch...mehr

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Unternehmenskrise V: Sanier... / 1.4 Fallstudie: Kapitalerhöhung mit vorangegangener Kapitalherabsetzung bei der Schieflage AG

Ausgangssituation Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Schieflage AG hat vor der Kapitalherabsetzung das folgende Aussehen: Die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit der Schieflage ...mehr

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Unternehmenskrise IV: Sanie... / 2.6.6 Beispiel zur Kapitalherabsetzung

Die generelle Vorgehensweise zur buchmäßigen Sanierung eines Krisenunternehmens bzw. die Auswirkungen einer Kapitalherabsetzung können anhand eines Beispiels verdeutlicht werden. Die Bilanz des Sanierungsunternehmens Krisen AG hat vor der Kapitalherabsetzung folgendes Aussehen:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
REIT – ABC IntStR / 1 Systematische Einordnung

Real Estate Investment Trusts sind Aktiengesellschaften, die Einkünfte aus der Bewirtschaftung von Immobilien erzielen. Nach deutschem Recht gelten für sie besondere steuerliche Regelungen, die im REITG enthalten sind. Gesellschaftsrechtlich handelt es sich bei einem REIT um eine AG, die grundsätzlich den Vorschriften des AktG unterliegt.[1] Insbesondere im Ausland sind REIT-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 89a Sektore... / 2.1 Bildung des sektorenübergreifenden Schiedsgremiums auf Landesebene – Vertragspartner

Rz. 8 Nach Abs. 1 der Vorschrift bilden die KVen, die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Landeskrankenhausgesellschaften oder die Vereinigungen der Krankenhausträger im Land ein sektorenübergreifendes Schiedsgremium. Die eindeutige Formulierung "bilden" lässt den Parteien keine Wahl, sie sind verpflichtet, gemeinsam das Schiedsgremium in jedem La...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grundlagen zum Kontenrahmen... / 1 Der Kontenrahmen als Grundlage des Rechnungswesens

Das betriebliche Rechnungswesen hat die Aufgabe, sämtliche Zahlungseingänge und Güterbewegungen durch systematische Erfassung zu dokumentieren (Buchführung) und daraus die Erstellung des Jahresabschlusses am Bilanzstichtag zu ermöglichen. Darüber hinaus hat das betriebliche Rechnungswesen die Grundlagen für das Controlling zu liefern, die Wirtschafts- und Finanzplanung, die K...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, PStTG §... / 5.3 Aktiengesellschaften oder verbundene Rechtsträger/Börsennotierter Rechtsträger an anerkannter Wertpapierbörse (Satz 1 Nr. 2)

Rz. 21 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 stellt Unternehmen frei, deren Aktien regelmäßig an einer anerkannten Wertpapierbörse gehandelt werden. Hintergrund hierfür ist, dass diese im Allgemeinen anderen Aufsichtsformen und Transparenzvorschriften unterliegen, die die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten fördern. Verbundene Unternehmen derartiger börsennotierter Gesellschaften fallen na...mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 200 Mi... / 2.2.3 Vorlagepflichten

Rz. 12 Des Weiteren hat der Stpfl. nach § 200 Abs. 1 S. 2 AO Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden zur Einsicht und Prüfung vorzulegen. Wie sich aus der Verwendung des Worts "andere" ergibt, stellt der Begriff "Urkunde" den Oberbegriff für die von dem Stpfl. vorzulegenden Unterlagen dar.[1] Die Vorlagepflicht in § 200 Abs. 1 S. 2 AO stimmt wörtlich mit ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Öffentlicher Dienst

Rz. 2 Für die Abgrenzung zwischen privater Wirtschaft (Betriebsverfassungsgesetz) und öffentlichem Dienst (Personalvertretungsgesetze) kommt es allein auf die formelle Rechtsform des Betriebs oder der Verwaltung an.[1] Alle Betriebe in privater Rechtsform (z. B. GmbH, Aktiengesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) unterliegen dem BetrVG. Das gilt auch, wenn sie der öf...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Nach dem Wortlaut des Gesetzes erlischt bei einer Privatisierung, also bei einem Wechsel von einer öffentlich-rechtlichen in eine privat-rechtliche Organisationsform, das Amt des Personalrats mit dem Stichtag der Privatisierung. Praxis-Beispiel Das Land B beschließt, die bisher als Eigenbetrieb geführte Porzellanmanufaktur zukünftig als Aktiengesellschaft zu betreiben u...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Es muss eine Verletzung der in § 121 Abs. 1 BetrVG ausdrücklich genannten Informationspflichten vorliegen. Diese sind: Planung von Neubauten, technischen Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufen, Arbeitsplätzen (§ 90 Abs. 1, 2 Satz 1 BetrVG); Personalplanung (§ 92 Abs. 1 Satz 1 BetrVG); betriebliche Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichstellung der Geschlechter (§ 80 Ab...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.3 Rechtsfähigkeit juristischer Personen

Neben den natürlichen Personen kommt den juristischen Personen ebenfalls eine umfassende Rechtsfähigkeit zu. Dazu zählen nicht nur die juristischen Personen des Zivilrechts, sondern auch die des öffentlichen Rechts. Juristische Personen sind Zusammenfassungen von Personen oder Sachen zu einer rechtlich geregelten Organisation, der die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit verleiht. E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verkehrswertnachweis durch ... / 4. Übersicht über die von der DAkkS akkreditierten Zertifizierungsstellen

Das Zertifizierungswesen für Sachverständige ist intransparent und für Laien (nahezu) undurchschaubar und -überblickbar. Gemäß § 198 Abs. 2 BewG sind nur Gutachten von Personen anerkennungsfähig, die von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert wurden. Die Tabelle führt daher...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Sachgründungsbericht / 1 Aufgabe des Sachgründungsberichts

Aufgrund des Sachgründungsberichts kann das Registergericht die Angemessenheit der Leistungen auf Sacheinlagen überprüfen. Das GmbHG enthält mit Ausnahme, dass bei der Einbringung eines Unternehmens die Jahresergebnisse der letzten beiden Geschäftsjahre anzugeben sind, keine weiteren Bestimmungen zu dem Inhalt des Sachgründungsberichts (§ 5 Abs. 4 Satz 2 GmbHG). In der Praxi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
GmbH: Gesellschafterversamm... / 4 Durchführung einer Gesellschafterversammlung

Der Ablauf der Gesellschafterversammlung ist gesetzlich nicht geregelt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf einer Gesellschafterversammlung sicherzustellen, empfiehlt es sich jedoch, im Gesellschaftsvertrag die Grundsätze für die Durchführung einer Gesellschafterversammlung festzuschreiben. In der Regel wird ein Versammlungsleiter bestimmt, erforderlich ist das jedoch nicht. Die he...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 7.Auflage, HGB § 289a HGB Ergänzende Vorgaben für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Schrifttum: Seibt/Heiser, Der neue Vorschlag einer EU-Übernahmerichtlinie und das deutsche Übernahmerecht, ZIP 2002, 2193; Lanfermann/Maul, EU-Übernahmerichtlinie: Aufstellung und Prüfung des Lageberichts, BB 2004, 1517; Sailer, Offenlegung von "Change of Control-Klauseln" im Jahresabschluss, AG 2006, 916; Seibt/Heiser, Analyse des Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes (Regi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Angaben zum Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand (Abs. 2 Nr. 5a, Abs. 3)

Rz. 43 [Autor/Zitation] Der Anwendungsbereich des Abs. 2 Nr. 5a begrenzt sich auf alle Aktiengesellschaften und iVm. Abs. 3 alle Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sowohl börsennotiert sind als auch der paritätischen Mitbestimmung unterliegen (§ 76 Abs. 3a AktG) und deren Vorstand aus mehr als drei Personen besteht (vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 50; Kle...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angaben zur fixen Geschlechterquote (Mindestanteilsgebot) im Aufsichtsrat (Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3)

Rz. 41 [Autor/Zitation] Anzuwenden haben Abs. 2 Nr. 5 alle Aktiengesellschaften und iVm. Abs. 3 alle Kommanditgesellschaften auf Aktien, die sowohl börsennotiert sind als auch der Mitbestimmung unterliegen und zur Beachtung einer Geschlechterquote bei der Besetzung des AR verpflichtet sind (§ 96 Abs. 2 und 3 AktG; vgl. Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 40 f.; Kajüter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundsätzliche Fälle

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Aufstellung der Bilanz unter teilweiser Berücksichtigung der Ergebnisverwendung kommt dann in Betracht, wenn gesetzliche oder satzungsmäßige bzw. gesellschaftsvertragliche Verpflichtungen oder Ermächtigungen zur Einstellung in Gewinnrücklagen bzw. Auflösung von Gewinn- oder Kapitalrücklagen bestehen und dadurch nicht die gesamte Ergebnisverwendung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Eigenkapitalinstrument (equity instrument)

Tz. 27 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 In Anlehnung an die Eigenkapitaldefinition im Rahmenkonzept (vgl. CF.4.63) wird ein Eigenkapitalinstrument (equity instrument) als vertragliche Vereinbarung definiert, die einen Residualanspruch auf das Vermögen eines Unternehmens nach Abzug all seiner Schulden begründet (IAS 32.11). Tz. 28 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Die vorstehende Definition ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Festlegung und Beschreibung von Zielgrößen für den Frauenanteil (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 103 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 4 sind in die Erklärung zur Unternehmensführung aufzunehmen: Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen für deren Erreichung, Begründungen für eine Zielgröße von Null, Feststellung der Zielerreichung oder Nichterreichung, Gründe für die Nichterreichung. Rz. 104 [Autor/Zitation] Der Kreis der verpflichteten Gesell...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Zusammenhang mit der Gewinn- und Verlustrechnung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Wie das Bilanzgliederungsschema des § 266 sieht auch das GuV-Schema des § 275 Abs. 2 oder Abs. 3 den Ausweis des Jahresüberschusses bzw. -fehlbetrags vor. Nach § 275 Abs. 4 dürfen Veränderungen der Kapital- oder Gewinnrücklagen in der GuV erst nach dem Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zum Ausweis in der GuV besteh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VIII. Einhaltung des Mindestbeteiligungsgebot bei der Besetzung des Vorstands (Abs. 2 Nr. 5a)

Rz. 124 [Autor/Zitation] Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 ist in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben, ob das Mindestbeteiligungsgebot im Vorstand eingehalten wurde; wenn nicht, sind die Gründe anzuführen. Rz. 125 [Autor/Zitation] Der Gesetzestext verweist entgegen der Abgrenzung in Abs. 1 (Rz. 29 ff.) nur auf börsennotierte Aktiengesellschaften (§ 3 Abs. 2 AktG); eine Kapi...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.5 Gemeinnützige KgaA

Tz. 25 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Die gemeinnützige Kommanditgesellschaft auf Aktien (gKGaA) ist eine Kapitalgesellschaft, die Merkmale einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Kommanditgesellschaft (KG) verbindet. Sie verfügt gemäß § 278 Abs. 1 AktG über eigene Rechtspersönlichkeit, wobei mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) unbeschränkt haftet, während die übrigen G...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schäfer, Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker – online-Fachinfos zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BC 2009, 265; Zwirner/Künkele, Kein Raum für die Anwendung der IFRS für SMEs in Deutschland, IRZ 2009, 463; Zwirner/Froschhammer, Geplante Reform der EU-Bilanz- und Konzernbilanzrichtlinie sowie Inkrafttreten der Micro-Richtlinie: erste Praxishinweise, BC 2012, 264; ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Veränderungen der Kapital- und Gewinnrücklagen (Abs. 4)

Rz. 225 [Autor/Zitation] Aufgabe der GuV ist es, sämtliche Aufwendungen und Erträge eines GJ gegenüberzustellen und als Saldo das Jahresergebnis auszuweisen. Die Gliederungsschemata der GuV nach § 275 Abs. 2 und 3 enden daher mit dem Posten Nr. 17 (GKV) bzw. Nr. 16 (UKV) "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Die Ergebnisverwendung durch Zuführungen und Entnahmen von Rücklagen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Rücklage nach § 58 Abs. 2a AktG bzw. § 29 Abs. 4 GmbHG

Rz. 18 [Autor/Zitation] Aktiengesellschaft und GmbH können bei Aufstellung des JA den Eigenkapitalanteil von Wertaufholungen bei VG des Anlage- und Umlaufvermögens in andere Gewinnrücklagen einstellen. Auch hierbei handelt es sich um eine Maßnahme der Ergebnisverwendung, die in der aktienrechtlichen GuV nach § 158 Abs. 1 AktG auszuweisen oder im Anhang anzugeben ist. Für die B...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Grundlagen

Tz. 1 Stand: EL 143 – ET: 06/2025 Kapitalgesellschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Der Gesetzgeber zählt in § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG (Anhang 3) alle Grundformen von (inländischen) Kapitalgesellschaften auf. Hierbei handelt es sich um die Europäische Gesellschaft (Societas Europea – SE), Aktiengesellschaft (AG), Kommanditg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Hommelhoff, Die Ergebnisverwendung in der GmbH nach dem Bilanzrichtliniengesetz, ZGR 1986, 418; Haller, Probleme bei der Bilanzierung von Rücklagen und des Bilanzergebnisses einer Aktiengesellschaft nach neuem Bilanzrecht, DB 1987, 645; Ebeling, Die Verwendung der Kapitalrücklage der AG gemäß § 150 Abs. 3 und 4 AktG, WPg 1988, 502; Thiele, Das Eigenkapital im handelsrechtlic...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Diversitätskonzept und dessen Umsetzung (Abs. 2 Nr. 6)

Rz. 130 [Autor/Zitation] Nach § 289f Abs. 2 Nr. 6 müssen börsennotierte AG, KGaA und Europäische Aktiengesellschaften (SE), die gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 als "groß" gelten, Angaben zum Diversitätskonzept für ihre Leitungs- und Überwachungsorgane machen. Auf diese Weise soll die Vielfalt erhöht werden, um durch ein Überwinden von Gruppendenken die Corporate Governance zu verbes...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Einhaltung der Mindestanteile an Frauen und Männern bei der Besetzung des Aufsichtsrats (Abs. 2 Nr. 5)

Rz. 115 [Autor/Zitation] Gemäß § 289f Abs. 2 Nr. 5 ist in der Erklärung zur Unternehmensführung anzugeben, ob in der Berichtsperiode die vorgeschriebene fixe Geschlechterquote im Aufsichtsrat eingehalten wurde; wenn die fixe Mindestquote nicht erreicht wird, sind sie Gründe für die Nichteinhaltung anzugeben. Rz. 116 [Autor/Zitation] Der Gesetzestext verweist entgegen der Abgren...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zur flexiblen Frauenquote (Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3, 4)

Rz. 36 [Autor/Zitation] Abs. 2 Nr. 4 verweist zunächst auf Aktiengesellschaften nach Abs. 1, womit alle börsennotierten und bestimmte kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften erfasst sind (vgl. Rz. 29 ff.). Allerdings wird die Berichtspflicht durch Abs. 2 Nr. 4 dadurch eingeschränkt, dass überhaupt eine Pflicht zur Festlegung einer Zielgröße für den Frauenanteil nach § 76...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / c. Bestandteile des Finanzergebnisses

Tz. 153 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Bei Anwendung des IAS 1 kann in der Gesamtergebnisrechnung des Zwischenberichts ein Finanzergebnis als Zwischensumme ausgewiesen werden (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IAS 1, Tz. 148). Im Finanzergebnis werden prinzipiell die Erfolgsbeiträge von assoziierten Unternehmen ausgewiesen, die at equity bilanziert werden, sowie Erfolgsbeiträge aus Beteil...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Krüger, Die Berücksichtigung der Haftungsverhältnisse bei der Rechnungslegung der AG, 1961; Kropff, Übergangsfragen zu den Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes 1965 (Teil II), DB 1966, 709; Risse, Zum Geschäftsbericht des Vorstandes der Aktiengesellschaft, BB 1969, 419; Jonas, Die EG-Bilanzrichtlinie – Grundlagen und Anwendung in der Praxis, 1980; Westphal, Segmen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen (A.III.1.)

Rz. 147 [Autor/Zitation] Der Begriff der verbundenen Unternehmen ist für Zwecke der Rechnungslegung in § 271 Abs. 2 bestimmt. Der konzernrechtliche Begriff (§§ 15 ff. AktG) ist in diesem Zusammenhang nicht anwendbar, wenn er sich auch in weiten Teilen deckt (vgl. WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 355). Stattdessen ist der Konzernbegriff des § 290 maßgeblich. Zu Einzelheiten der Beg...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Gewinn- und Verlustrechnung für Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 5)

Rz. 228 [Autor/Zitation] Für Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a) bietet § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Gliederung der GuV. Die Regelung geht zurück auf das MicroBilG und eröffnet Kleinstkapitalgesellschaften die Möglichkeit, ihre GuV weniger detailliert zu gliedern. Anstelle der Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 oder 3 können diese Unternehmen eine vereinfachte Glie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Das mit § 276 gewährte Wahlrecht trägt dem Schutzbedürfnis kleiner und mittelgroßer KapGes. Rechnung. Sofern diese nur ein Produkt oder nur wenige Produkte anbieten, kann die Angabe der Umsatzerlöse und Materialaufwendungen eine sensible Information darstellen, die Wettbewerbern, Kunden und Arbeitnehmern einen Einblick in die Produktkalkulation und Kost...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Vorabausschüttungen

Rz. 19 [Autor/Zitation] Bei der Aktiengesellschaft sind Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn im Rahmen des § 59 AktG zulässig (zu den Voraussetzungen vgl. ua. Bayer in MünchKomm. AktG[6], § 59 Rz. 4 ff.; Drygala in Kölner Komm. AktG[3], § 59 Rz. 5 ff.; Arnold/Notz in Großkomm. AktG[5], § 59 Rz. 1 ff.). Die dadurch nach Ablauf des GJ entstehende Dividendenverpflichtung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Verlinkung zur Organvergütung (Abs. 2 Nr. 1a)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Der durch ARUG II eingefügte Abs. 2 Nr. 1a verweist auf die Internetseite mit Angaben zum Vergütungssystem gem. § 87a AktG und zum Vergütungsbericht gem. § 162 AktG. Angaben zum Vergütungssystem und zum Vergütungsbericht sind nur für börsennotierte AG iSd. § 3 Abs. 2 AktG verpflichtend; kapitalmarktorientierte Gesellschaften iSd. § 2 Abs. 11, § 2 Abs. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Schema zur Ermittlung des Maximalbetrags

Rz. 90 [Autor/Zitation] Nach Abs. 8 dürfen Gewinne nur insoweit ausgeschüttet werden, als nach der Ausschüttung immer noch frei verfügbare Rücklagen in Höhe der ausgezahlten Gewinne vorhanden sind. Dabei werden Gewinn- und Verlustvortrag eingerechnet. Frei verfügbare Rücklagen liegen vor, wenn deren Ausschüttung keine gesetzlichen oder satzungsmäßigen bzw. gesellschaftsvertrag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff, Funktion und Nennbetrag

Rz. 118 [Autor/Zitation] § 272 Abs. 1 Satz 1 setzt den Begriff des gezeichneten Kapitals voraus, ohne ihn seit der Aktienrechtsnovelle 2016 zu definieren. Er wird von den jeweiligen rechtsformspezifischen Vorschriften aufgegriffen und auf die jeweils maßgeblichen gesellschaftsrechtlichen Termini übergeleitet. Gezeichnetes Kapital einer AG, einer KGaA und einer SE ist das Grun...mehr