Rz. 36

Zum 1.1.2007 ist das Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen in Kraft getreten.[1] Der Unternehmensgegenstand der hierdurch möglichen REIT-AGs (Real Estate Investmenttrusts) beschränkt sich grundsätzlich auf den Erwerb, die Haltung, die Verwaltung sowie die Veräußerung von inländischem unbeweglichem Vermögen, bestimmten Auslandsimmobilien und bestimmten anderen Vermögensgegenständen (§ 1 Abs. 1 REITG).

[1] Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REITGEG), BGBl 2007 I S. 914.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge