Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.6 Künftige Zuzahlungen aufgrund entstandener Steuernachforderungen

Rz. 41b Die OFD Niedersachsen[1] führt aus: Bei der Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen wegen entstandener Steuernachforderungen handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Eine Rückstellung für derartige Verpflichtungen setzt voraus, dass am Bilanzstichtag eine hinreichend konkretisierte Verpflichtung vorliegt. Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Steuernachforderu...mehr

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Rückstellungen: ABC / Aufbewahrungspflichten/Archivierungspflichten

Künftige Aufwendungen aus der Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen (§ 257 HGB, § 147 AO) führen zur Rückstellungspflicht. Die Bewertungsvorgaben (künftige Kosten- und Preisverhältnisse, Abzinsung) sind zu beachten.[1] Steuerlich besteht ebenfalls Rückstellungspflicht, allerdings gelten hier andere Bewertungsvorgaben.[2] Praxis-Beispiel[3] Die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.2 Sonderregelung bei Werbungskosten

Durch ein privates Veräußerungsgeschäft veranlasste Werbungskosten sind – abweichend vom Abflussprinzip des § 11 Abs. 2 EStG – in dem Kalenderjahr zu berücksichtigen[1], in dem der Verkaufserlös zufließt.[2] Fließt der Verkaufserlös in mehreren Veranlagungszeiträumen zu, sind sämtliche Werbungskosten zunächst mit dem im ersten Zuflussjahr erhaltenen Teilerlös und ein etwa ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.4 Zeitpunkt der Veräußerung und Zeitpunkt der Anschaffung

Rz. 111 Für die Berechnung der Fristen gem. § 23 Abs. 1 EStG ist die Bestimmung des Zeitpunkts der Veräußerung und des Zeitpunkts der Anschaffung von wesentlicher Bedeutung. Nach h. M. und nach ständiger Rspr. muss sowohl für den Zeitpunkt der Veräußerung als auch für den Zeitpunkt der Anschaffung das Rechtsgeschäft zugrunde gelegt werden, mit dem alle bindenden Abmachungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 2.2.5 Durchgriff bei Personengesellschaften (§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG)

Rz. 47 Nach § 23 Abs. 1 S. 4 EStG gelten seit Vz 1994 die Anschaffung und die Veräußerung einer Beteiligung oder Unterbeteiligung (mittelbare Beteiligung) an einer Personengesellschaft als Anschaffung und Veräußerung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Diese Regelung betrifft nur vermögensverwaltende Personengesellschaften und wirkt sich auf Grundstücke und grundstücksgleiche R...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1 Unterhaltsleistungen ins Ausland

Für den Unterhalt von Personen im Ausland ist das BMF-Schreiben v. 6.4.2022[1] anzuwenden. Darin wird auf die erhöhte Sachaufklärungspflicht i. S. d. § 90 Abs. 2 AO verwiesen und dem Steuerpflichtigen eine Pflicht zur Beweisvorsorge auferlegt. 1.1 Unterhaltsleistungen nach Ländergruppen Um Feststellungen im Einzelfall über die Verhältnisse im jeweiligen Wohnsitzstaat der Unterh...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3.2 Einkünfte aus der Herstellung, der Bearbeitung, Verarbeitung oder Montage von Sachen [...] (Nr. 2)

Zur Abgrenzung der industriellen Tätigkeit vom Handel vgl. BMF, AEAStG-E, Tz. 8.1.2 oder Rz. 331 ff. Für die Einordnung, ob aktive oder passive Einkünfte vorliegen, gibt es bei einer originären gewerblichen Tätigkeit regelmäßig keine Probleme. Problematisch sind gemischt tätige ausländische Gesellschaften, d. h. Fälle in denen die Gesellschaft beispielsweise neben Finanzierun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 16 Feststellungslast und Mitwirkungspflichten des Beteiligten

Für die Aufteilung der Feststellungslast bei der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung gelten die allgemeinen Grundsätze. Danach trägt die Finanzverwaltung grundsätzlich die Feststellungslast für steuererhöhende und der Steuerpflichtige die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen.[2] Zu beachten ist allerdings, dass § 17 Abs. 1 AStG dem Steuerpflichtigen besondere M...mehr

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Renten / 1 Rentenbezugsmitteilungen an die zentralen Stellen

Die Stellen, die Renten auszahlen (Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alters­kassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Versicherungsunternehmen etc.) müssen die für die Besteuerung wichtigen Daten jedes Jahr nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an eine zentrale Stelle bei de...mehr

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Leistungseinkünfte / 3.2 Zufluss- und Abfluss-Prinzip

Für Einnahmen und Werbungskosten ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Zahlung[1] maßgebend.[2] Ausgaben sind danach für dasjenige Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.[3] Wichtig Werbungskosten bei einmaligen Leistungen im Jahr des Zuflusses der Einnahme abziehbar Es kommt häufig vor, dass Aufwendungen, die durch Leistungseinnahmen veranlasst sind und als W...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2 Maßgebender Stichtag

Die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital (oder einer vergleichbaren Bezugsgröße) der ausländischen Gesellschaft (bei mittelbaren Beteiligungen: die vermittelnde Beteiligung) muss dem unbeschränkt Steuerpflichtigen (der vermittelnden Person) am Ende des maßgebenden Wirtschaftsjahres der ausländischen Gesellschaft i. S. d. § 7 Abs. 2 AStG nach den allgemeinen steuerlichen Z...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.8 Bedürftigkeit des Unterhaltsempfängers

Die Abziehbarkeit von Unterhaltsaufwendungen setzt voraus, dass der Unterhaltsempfänger bedürftig ist, d. h., er darf kein oder nur ein geringes Vermögen besitzen. Die Finanzverwaltung betrachtet ein eigenes Vermögen bis zu einem Verkehrswert von 15.500 EUR als unschädlich.[1] Maßgeblich ist das Nettovermögen, d. h. der Wert der aktiven Vermögensgegenstände, vermindert um di...mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr...mehr

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Unterhaltsleistungen ins Au... / 1.3 Nachweis der Zahlung

Für die steuerrechtliche Anerkennung der Unterhaltsleistungen an Angehörige im Ausland stellen Finanzverwaltung[1] und Finanzgerichte unter Hinweis auf die erhöhte Beweisvorsorge- und Beweisbeschaffungspflicht des Steuerpflichtigen bei Sachverhalten mit Auslandsberührung[2] strenge Anforderungen an den Nachweis der Zahlungen sowie an die Bedürftigkeit der Unterhaltsempfänger...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 5.4.2 Zeitpunkt der Versteuerung

Rz. 143 § 23 Abs. 3 EStG bestimmt nur, wie der Gewinn zu berechnen ist, nicht aber – mit Ausnahme des § 23 Abs. 3 S. 6 EStG –, wann er zu versteuern ist. Da der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten maßgebend ist, gilt grundsätzlich (aber modifiziert) das Zuflussprinzip des § 11 EStG (§ 11 EStG Rz. 14ff.).[1] Die Steuerpflicht für den privaten Veräußerungsgewinn k...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 5.3.1 Zufluss des privaten Veräußerungsgewinns

Private Veräußerungsgewinne unterliegen als sonstige Einkünfte den für die Besteuerung der Überschusseinkünfte geltenden Grundsätzen. Ein Veräußerungsgewinn entsteht somit nicht bereits mit Abschluss des Veräußerungsgeschäfts, sondern wird erst mit dem tatsächlichen Zufluss[1] der Gegenleistung verwirklicht.[2] Als Zeitpunkt des Zuflusses des Veräußerungserlöses gilt der Tag...mehr

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Unterhalt/Unterstützung an ... / 1.4 Unterhalt an den gesetzlich Unterhaltsberechtigten gleichgestellte Personen

Den gesetzlich Unterhaltsberechtigten sind andere Personen gleichgestellt, wenn bei ihnen zum Unterhalt bestimmte inländische öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen des Steuerpflichtigen gekürzt wurden. Zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags kommt es auf die Höhe der Kürzung nicht an.[1] Diese Regelung betrifft Personen, die in ehe-/lebenspartnersc...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 4 Behaltefrist

Die Behaltefrist beträgt für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre.[1] Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Behaltefrist ebenfalls 10 Jahre, wenn aus deren Nutzung zumindest in einem Jahr Einkünfte – z. B. aus der Vermietung – erzielt werden.[2] Sinn dieser Regelung ist die Vermeidung von Steuersparmodellen, die sich in der Praxis insbesondere aus der Ver...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.2 Veräußerung

Die Veräußerung ist unentbehrliche Voraussetzung für eine Besteuerung nach § 23 EStG. Unter Veräußerung nach dieser Vorschrift ist die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten mit Lieferverpflichtung zu verstehen. Kein Veräußerungsgeschäft ist z. B. die Einlösung der Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibung und Erfüllung eines Sachleistungsanspruchs.[1] A...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.2.2 Veräußerungsfiktion (§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG)

Rz. 101 Die Entnahme von Betriebsvermögen in das Privatvermögen stellte keine Anschaffung i. S. v. § 23 EStG dar (vgl. aber Rz. 97), sodass auch die Einlage von Privatvermögen in das Betriebsvermögen keine Veräußerung i. S. v. § 23 EStG sein konnte, da kein Wechsel der persönlichen Zurechnung des Wirtschaftsguts stattfindet.[1] Das galt auch für verdeckte Einlagen in eine Ka...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.2 Körperschaftsteuer

Rz. 39 Es entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, die voraussichtliche Körperschaftsteuer-Abschlusszahlung durch eine Rückstellung zu berücksichtigen. Die Körperschaftsteuer beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2008 15 %. Bemessungsgrundlage für die tarifliche Körperschaftsteuer ist das zu versteuernde Einkommen,[1] nach R 29 Abs. 1 KStR ist dieses aus der Han...mehr

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Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein wichtiger Baustein der deutschen "Abwehrgesetzgebung" gegen die unerwünschte Nutzung internationaler Steuergestaltungen – vorrangig durch die Verlagerung von Einkunftsquellen auf ausländische verbundene Unternehmen. Sie beseitigt – einmalig im deutschen Steuerrecht – die Abschirmwirkung von ausländischen Kapitalgesellschaften, ...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 8 Rückstellungen im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 56 Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, § 5 EStG oder § 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, den Inhalt der Bilanz sowie der GuV-Rechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ...mehr

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Leistungseinkünfte / 2.1 Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG

Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG sind z. B.: eine Belohnung im Zusammenhang mit einer Auslobung (eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung von Straftätern führen, unterliegt nicht der Besteuerung, ebenso nicht der Finderlohn). Vergütungen an Mitglieder einer Bürgerinitiative für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Bau und Betrieb eines Kraftwerks.[1] Bürgschaftspr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.1 Gewinnermittlungsarten

Rz. 515 Bei einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb kommen drei Gewinnermittlungsarten in Betracht: Die Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1 und 3 EStG und die Gewinnermittlung nach § 13a EStG. Rz. 516 Liegen die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG vor, ist der Land- und Forstwirt zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen verpflichtet. Er kann aber nach § 13a Abs. 2...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.6 Persönlicher Geltungsbereich

Rz. 22 Geltung hat § 13 EStG für unbeschränkt stpfl. natürliche Personen hinsichtlich ihrer land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte im In- und Ausland. Soweit Einkünfte im Ausland erzielt werden, erfolgt deren Ermittlung nach den Vorschriften des EStG. Handelt es sich bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft um Verluste, die aus einem Drittstaat stammen, gilt die V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.2.1 Allgemeines

Rz. 454 Zwischen den Landwirtsehegatten kann eine Mitunternehmerschaft bestehen. Begründet werden kann das Mitunternehmerverhältnis durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrags, das Bestehen eines wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaftsverhältnisses oder die gemeinsame Selbstbewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen. Liegt weder ein vertraglich vereinbartes ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.6.6 Gewerbesteuer

Rz. 17 Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn gilt als Gewerbeertrag nach § 7 Abs. 1 S. 1 GewStG, sodass Hinzurechnungen und Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG) nach Ansicht des BFH grundsätzlich nicht in Betracht kommen (Rz. 46a ff.).[1] Das galt nach der Rspr. des BFH auch für den Ertrag aus der Auflösung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG.[2] Diese Rspr. des BFH ist bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.7.1 Baumbestand

Rz. 542 Das stehende Holz gehört ebenso wie der Grund und Boden zu den nicht abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Es liegen also zwei Wirtschaftsgüter vor, zum einen der Baumbestand und zum anderen der Waldboden.[1] Rz. 543 Als Wirtschaftsgut ist beim stehenden Holz der in einem selbstständigen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehende Baumbestand anzusehen.[...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.5 Sachlicher Geltungsbereich

Rz. 21 § 13 EStG bestimmt, welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören. Knüpfen Regelungen des KStG (z. B. § 4 Abs. 1 S. 1 oder § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 3 KStG) oder des GewStG (z. B. § 2 Abs. 3 oder § 3 Nr. 6 GewStG) an den Begriff der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft an, gelten die Grundsätze zu § 13 EStG. Im Rahmen des UStG gilt dies nicht. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.5.3 Nutzungsänderung

Rz. 530 Gehört die Grundstücksfläche, die bisher zum notwendigen Betriebsvermögen des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehört hat, nach der Nutzungsänderung zum notwendigen Privatvermögen, führt die Nutzungsänderung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Land- und Forstwirts zu einer zwangsweisen Entnahme der entsprechenden Grundstücksfläche. Zu versteuern ist der Ent...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.1 Allgemeines

Rz. 446 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der einen der in § 13 Abs. 1 und 2 EStG genannten Tatbestände erfüllt. Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb, der auf die Nutzung des Grund und Bodens durch Fruchtziehung gerichtet ist, geht grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr dessen, dem die Nutzungen des der Land- und Forstwirtschaf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 9.1.5 Übergang zum Liebhabereibetrieb

Rz. 391 Der Wandel eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs zur Liebhaberei stellt ohne Aufgabeerklärung keine gewinnrealisierende Betriebsaufgabe dar.[1] Die weiterhin in dem Betrieb genutzten Wirtschaftsgüter bleiben Betriebsvermögen. Wertveränderungen dieses Betriebsvermögens, die während der Zeit der Liebhaberei eintreten, sind einkommensteuerlich irrelevant. Alle ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 4 Freibetrag (§ 13 Abs. 3 EStG)

Rz. 275 § 13 Abs. 3 EStG sieht für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft einen Freibetrag vor. Nach § 13 Abs. 3 S. 1 EStG werden die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 EUR übersteigen. Voraussetzung für die Anwendung des Freibetrags ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 EStG, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 7 Einbringung von Wirtschaftsgütern in einen gemeinschaftlichen Tierhaltungsbetrieb (§ 13 Abs. 6 EStG)

Rz. 359 Werden einzelne Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs auf einen der gemeinschaftlichen Tierhaltung dienenden Betrieb i. S. d. § 34 Abs. 6a BewG einer Genossenschaft oder eines Vereins gegen Gewährung von Mitgliedschaftsrechten übertragen, ist die auf den dabei entstehenden Gewinn entfallende ESt nach § 13 Abs. 6 S. 1 EStG auf Antrag in jährl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.2 Bereederung im Inland

Rz. 24 Neben dem Ort der Geschäftsleitung muss auch die Bereederung im Inland erfolgen. Die Bereederung kann vom Schiffseigentümer (Reeder, § 484 HGB) oder einem Dritten[1] aufgrund eines Bereederungsvertrags wahrgenommen werden. Sie umfasst die strategische und wirtschaftliche Verwaltung des Schiffs und erfasst notwendigerweise größtenteils Maßnahmen, die Geschäftsleitungst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 4.2 Behandlung stiller Reserven beim Wechsel der Gewinnermittlungsart

Rz. 63 Zum Schluss des Wirtschaftsjahrs, das der erstmaligen Anwendung des § 5a Abs. 1 S. 1 EStG vorangeht (Übergangsjahr), ist für jedes Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, der Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Teilwert in einem besonderen Verzeichnis aufzunehmen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 2.1 Ort der Geschäftsleitung im Inland

Rz. 20 Ort der Geschäftsleitung ist nach § 10 AO der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung. Das ist bei einer Gesellschaft der Ort, an dem alle zur Geschäftsführung gehörenden tatsächlichen und rechtsgeschäftlichen Handlungen von einiger Wichtigkeit angeordnet werden, die der gewöhnliche Betrieb der Gesellschaft mit sich bringt.[1] Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.6.2 Einjährige Kulturen

Rz. 531 Zu den einjährigen Kulturen gehören das Feldinventar und die stehende Ernte. Die aufgrund der Feldbestellung auf den Feldern vorhandenen Pflanzenbestände werden als Feldinventar bezeichnet. Den auf den Feldern vor der Ernte stehenden Bestand an Feldfrüchten bezeichnet man als stehende Ernte. Im Ergebnis umfasst das Feldinventar auch die stehende Ernte. Mit der Ernte ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 3.2.3 Wohnung

Rz. 255 Unter einer Wohnung ist die Zusammenfassung mehrerer Räume zu verstehen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann.[1] Es müssen eine Küche oder zumindest eine Kochgelegenheit, bei neueren Gebäuden Bad oder Dusche und WC vorhanden sein. Bei der Beurteilung, ob eine Wohnung i. S. d. § 13 Abs. 2 Nr. 2 EStG vorliegt, können die Grundsätze des Bewertungsr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.2 Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb

Rz. 38 Unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, ist auch unter Heranziehung bewertungsrechtlicher Kriterien zu bestimmen.[1] Betrieb der Land- und Forstwirtschaft ist die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Zu verstehen ist hierunter die organisatorische Zusammenfassung der pe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 11.3 Schätzung

Rz. 524 Ist der Gewinn nach § 162 AO zu schätzen, hat die Schätzung nach den Grundsätzen der vom Land- und Forstwirt jeweils zugrunde gelegten Gewinnermittlungsart zu erfolgen.[1] Bei buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten erfolgt die Schätzung nach den Grundsätzen des § 4 Abs. 1 EStG. Bei nicht buchführungspflichtigen Land- und Forstwirten kommt es darauf an, ob sie ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 5.2.2 Antrag

Rz. 292 Der Land- und Forstwirt kann nach § 13 Abs. 4 S. 2 EStG unwiderruflich beantragen, dass der Nutzungswert bei ihm ab dem Beginn eines Vz nach dem Vz 1998 nicht mehr besteuert wird. Mit der Abwahl der Nutzungswertbesteuerung ist das Wahlrecht für die jeweilige Wohnung verbraucht. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist die Nutzungswertbesteuerung unbefristet for...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 2.12 Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften sowie ähnlichen Realgemeinden (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG)

Rz. 188 Zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft gehören nach § 13 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkünfte von Hauberg-, Wald-, Forst- und Laubgenossenschaften und ähnlichen Realgemeinden i. S. d. § 3 Abs. 2 KStG. Rz. 189 Realgemeinden sind agrar- und forstwirtschaftliche Genossenschaften. Ihren Mitgliedern vermitteln sie Nutzungsrechte an ihren land- und forstwirtschaftlichen Gru...mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.2 Verzinsung, Säumniszuschläge, Straf- und Bußgeldvorschriften

Die Vorschriften der Abgabenordnung über die Verzinsung und die Festsetzung von Säumniszuschlägen sind auf die Kirchensteuer nicht anzuwenden. Dies gilt auch für die Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung.mehr

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Kirchensteuer in der Arbeit... / 6.3 Verjährung

Für die Verjährung sind die Vorschriften der Abgabenordnung maßgebend. Es gelten dieselben Fristen wie bei der Einkommensteuer.mehr

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Mietverträge unter Angehörigen / 4.5 Wechselseitige Vermietung

Ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten i. S. d. § 42 AO bei einem wechselseitigen Mietverhältnis[1] zwischen Eltern und Sohn kann vorliegen, wenn die bürgerlich-rechtlichen Vertragsbeziehungen der Parteien untereinander nicht durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe zu rechtfertigen sind, sondern lediglich eine rein formale Anknüpfung zum Zwe...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 3 Änderung der Lohnsteuer nach Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung

Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Korrektur der abgeführten Lohnsteuer zugunsten des Arbeitgebers auch noch nach der Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung zulässig, solange die Lohnsteuer-Anmeldungen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung des § 164 Abs. 2 AO stehen.[1] Die Finanzverwaltung hat die Anwendung des Urteils auf solche Sachverhalte beschränk...mehr

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Erhöhte Absetzungen nach §§... / 1.3 Bescheinigungsverfahren

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöhten AfA ist das Vorliegen einer Bescheinigung der zuständigen Gemeinde, dass die in § 7h Abs. 1 EStG aufgeführten Tatbestandsmerkmale vorliegen. Die Bescheinigung ist materiell-rechtliche Abzugsvoraussetzung für die Begünstigung des § 7h EStG und Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO, § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO. Die Bin...mehr