BMF, 18.7.2006, IV A 5 - S 7303a - 7/06

Zur Frage des Ausschlusses des Vorsteuerabzugs aus Umzugskosten für einen Wohnungswechsel gemäß § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

§ 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG ist im Vorgriff auf eine beabsichtigte gesetzliche Neuregelung nicht mehr anzuwenden.

Soweit der Unternehmer im Zusammenhang mit einem Umzug für einen Wohnungswechsel eine Lieferung oder sonstige Leistung für sein Unternehmen bezieht, kann er sich entgegen § 15 Abs. 1a Nr. 3 UStG auf die für ihn günstigere Regelung des Artikels 17 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie berufen. Der Vorsteuerabzug ist unter den allgemeinen Voraussetzungen des § 15 UStG zu gewähren.

Die diesem Schreiben entgegen stehenden Grundsätze des Abschnitts 197a der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR) sind nicht mehr anzuwenden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Besprechung zu dieser Verwaltungsanweisung

 

Normenkette

UStG § 15 Abs. 1a Nr. 3;

UStR Abschn. 197a;

RL 77/388/EWG Art. 17 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2006, 450

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