Rz. 38

Nach dem belgischen Umsatzsteuerrecht ist die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers unter anderem für folgende Umsätze anzuwenden:

  • In Belgien steuerbare Lieferungen oder Dienstleistungen, die ein nichtansässiger Unternehmer an einen in Belgien ansässigen Steuerpflichtigen erbringt.
  • Dies gilt auch, wenn der Leistungsempfänger zwar nicht in Belgien ansässig ist, aber einen Fiskalvertreter bestellt hat.
 

Rz. 39

Belgien hat weiterhin eine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für Umsätze zwischen im Land ansässigen Unternehmen eingeführt, die für folgende Vorgänge anzuwenden ist:

  • Bauleistungen, Einbau, Reinigung oder Unterhalt im Zusammenhang mit Immobilien,
  • Lieferungen von Feingold (ab 325/1.000) und Anlagegold (bei Option),
  • Umsätze mit CO2-Zertifikaten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge