Rz. 24
Das luxemburgische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 3 %, 8 % und 14 % (vgl. Art. 39 Mehrwertsteuergesetz).
Rz. 25
Der ermäßigte Steuersatz von 14 % gilt unter anderem für (vgl. Annex C zum Mehrwertsteuergesetz):
- Wein aus Trauben mit maximal 13 % Alkohol,
- Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren,
- Verwaltung von Krediten oder Kreditsicherheiten durch eine andere Person als den Kreditgeber,
- Lieferungen von Dampf, Wärme und Kälte,
- Werbebroschüren und ähnliche gedruckte Materialien,
- Feste mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Feuerholz.
Rz. 26
Der ermäßigte Steuersatz von 8 % gilt unter anderem für (vgl. Annex A zum Mehrwertsteuergesetz):
- Gaslieferungen zur Nutzung bei der Wärmeerzeugung, Beleuchtung oder als Treibstoff,
- Lieferungen von Elektrizität,
- Lieferungen von Pflanzen,
- Reinigung privater Haushalte,
- Leistungen der Friseure,
- Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen oder Lederwaren.
Rz. 27
Der ermäßigte Steuersatz von 3 % gilt unter anderem für (vgl. Annex B zum Mehrwertsteuergesetz):
- Lebensmittel für menschlichen Bedarf, ausgenommen Alkohol,
- Landwirtschaftliche Produkte,
- Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (einschließlich e-books),
- Schuhe und Kleidung für Kinder unter 14 Jahren,
- Lieferungen von Wasser,
- Restaurantumsätze, ausgenommen Alkohol,
- Verkauf von Wohnungen und Wohnhäusern,
- Personenbeförderung,
- Bestimmte kulturelle Leistungen,
- Medikamente.
Der EuGH hat im Jahr 2015 (vgl. EuGH-Urteil vom 05.03.2015, C-502/13, "Kommission gegen Luxemburg") den luxemburgischen ermäßigten Steuersatz für digital im Wege des Downloads überlassene Bücher für unionsrechtswidrig erklärt.
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