Rz. 24

Das luxemburgische Umsatzsteuergesetz sieht drei ermäßigte Steuersätze vor, und zwar Sätze von 3 %, 8 % und 14 % (vgl. Art. 39 Mehrwertsteuergesetz).

 

Rz. 25

Der ermäßigte Steuersatz von 14 % gilt unter anderem für (vgl. Annex C zum Mehrwertsteuergesetz):

  • Wein aus Trauben mit maximal 13 % Alkohol,
  • Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren,
  • Verwaltung von Krediten oder Kreditsicherheiten durch eine andere Person als den Kreditgeber,
  • Lieferungen von Dampf, Wärme und Kälte,
  • Werbebroschüren und ähnliche gedruckte Materialien,
  • Feste mineralische Brennstoffe, Mineralöle und Feuerholz.
 

Rz. 26

Der ermäßigte Steuersatz von 8 % gilt unter anderem für (vgl. Annex A zum Mehrwertsteuergesetz):

  • Gaslieferungen zur Nutzung bei der Wärmeerzeugung, Beleuchtung oder als Treibstoff,
  • Lieferungen von Elektrizität,
  • Lieferungen von Pflanzen,
  • Reinigung privater Haushalte,
  • Leistungen der Friseure,
  • Reparaturen von Fahrrädern, Schuhen oder Lederwaren.
 

Rz. 27

Der ermäßigte Steuersatz von 3 % gilt unter anderem für (vgl. Annex B zum Mehrwertsteuergesetz):

  • Lebensmittel für menschlichen Bedarf, ausgenommen Alkohol,
  • Landwirtschaftliche Produkte,
  • Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (einschließlich e-books),
  • Schuhe und Kleidung für Kinder unter 14 Jahren,
  • Lieferungen von Wasser,
  • Restaurantumsätze, ausgenommen Alkohol,
  • Verkauf von Wohnungen und Wohnhäusern,
  • Personenbeförderung,
  • Bestimmte kulturelle Leistungen,
  • Medikamente.

Der EuGH hat im Jahr 2015 (vgl. EuGH-Urteil vom 05.03.2015, C-502/13, "Kommission gegen Luxemburg") den luxemburgischen ermäßigten Steuersatz für digital im Wege des Downloads überlassene Bücher für unionsrechtswidrig erklärt.

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