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Wenn ein steuerpflichtiger Unternehmer (Wiederverkäufer oder Bezug für sonstige unternehmerische Zwecke) eine grundsätzlich steuerbare Transaktion an einen anderen steuerpflichtigen Unternehmer ausführt, kann diese von der Sales Tax befreit werden ("sale for resale"). Die meisten Bundesstaaten verlangen für diese Befreiung einen Nachweis in Form einer Bescheinigung. Entsprechende Bescheinigungen, die der Abnehmer ausstellt, muss der leistende Unternehmer für eine eventuelle Steuerprüfung aufbewahren. Je nach Bundesstaat gelten unterschiedliche Prüfpflichten oder Vertrauensschutztatbestände.

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