Rz. 91

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Für das Reihengeschäft ergeben sich aus § 3 Abs. 6 S. 5 UStG folgende Tatbestandsmerkmale:

  • Mehrere Unternehmer
  • schließen mehrere Umsatzgeschäfte
  • über denselben Gegenstand ab und
  • der Liefergegenstand gelangt i. R. d. Beförderung oder Versendung unmittelbar vom ersten Unternehmer (besser: vom Ort der Lieferung des ersten Unternehmers) an den letzten Abnehmer.
 

Rz. 92

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Ein besonderer Fall des Reihengeschäfts ist das i. g. Dreiecksgeschäft i. S. d. § 25b Abs. 1 UStG (vgl. Abschn. 3.14 Abs. 1 UStAE).

 

Rz. 93

Stand: 5. A. Update 1 – ET: 10/2019

Primäre Rechtsfolge eines Reihengeschäftes ist, dass es zwischen den Beteiligten zu einer Vielzahl von Lieferumsätzen i. S. d. § 3 Abs. 1 UStG kommt. Reihengeschäfte sind damit nichts anderes als die Aneinanderreihung mehrerer Liefergeschäfte (vgl. Abschn. 3.14 Abs. 2 UStAE).

 
Praxis-Beispiel

Elektroeinzelhändler D1 in Lörrach bestellt im Jahr 2014 bei dem Elektrogerätegroßhändler D2 in Freiburg eine Sonnenbank. D2, der die Sonnenbank nicht vorrätig hat, bestellt diese wiederum bei dem Elektrogerätehersteller D3 in Stuttgart. D3 muss seinerseits auf D4 in Hamburg zurückgreifen. Vereinbarungsgemäß liefert D4 die Sonnenbank direkt an D1 in Lörrach aus.

Aus zivilrechtlicher Sicht (vgl. Rn. 11) sind drei Vertragsbeziehungen zu unterscheiden:

  • Kaufvertrag 1 zwischen D2 (Verkäufer) und D1 (Käufer),
  • Kaufvertrag 2 zwischen D3 (Verkäufer) und D2 (Käufer),
  • Kaufvertrag 3 zwischen D4 (Verkäufer) und D3 (Käufer).

Aus umsatzsteuerlicher Sicht werden diese Verträge durch drei Lieferungen erfüllt:

  • Zunächst beliefert D4 (= erster Lieferer) den D3 (Leistungsempfänger).
  • Danach beliefert D3 (= zweiter Lieferer) den D2 (Leistungsempfänger).
  • Zuletzt beliefert D2 (= dritter Lieferer) den D1 (Leistungsempfänger).
 

TIPP

  1. Alle (umsatzsteuerlichen) Erfüllungsgeschäfte = Lieferungen werden durch eine (tatsächliche) Warenbewegung erfüllt.
  2. Die Kaufverträge werden quasi "rückwärts" erfüllt: Zunächst muss im Beispiel der letzte Vertragspartner D4 liefern, damit sein Kunde D3 den Kunden D2 beliefern kann usw.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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