Rz. 7

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die MwStSystRL ist damit im Grunde eine Neufassung der 6. EG-RL. Letztere wurde erforderlich, da die 6. EG-RL seit ihrem Inkrafttreten am 01.01.1978 oft und umfänglich geändert wurde, ohne dass es jemals zu einer Konsolidierung des Rechtstextes kam. Die sicher weiteste Änderung brachte die Errichtung des Binnenmarkts zum 01.01.1993 und die damit verbundene Beseitigung der Steuergrenzen zwischen den Mitgliedstaaten. Der Rechtsanwender musste sich, um für "seinen Fall" auf jeweils aktuellem Stand zu sein, mühsam durch die verschiedenen Änderungsrichtlinien "wühlen". Der nunmehr konsolidierte Text soll dem Praktiker diese Arbeit abnehmen – erst einmal, denn in der Folgezeit hat auch die MwStSystRL bekanntermaßen schon zahlreiche Änderungen erfahren.

 

Rz. 8

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Zusammengefasst ist die MwStSystRL dadurch gekennzeichnet, dass sie alle wesentlichen bisherigen mehrwertsteuerlichen Vorschriften bündelt, überholte Bestimmungen und vorläufige Fassungen streicht, lange und komplexe Bestimmungen entflechtet und die Anweisungen insgesamt neu strukturiert (Huschens, NWB 2007, 77; Weimann, UStB2007, 91). Die damals neue RL umfasste zum 01.01.2007 414 Artikel und 12 Anhänge. Ursächlich für die im Vergleich zur "alten" 6. EG-RL hohe Anzahl der Vorschriften ist, dass nunmehr (in der MwStSystRL) selbständige Vorschriften in der damaligen 6. EG-RL lediglich Absätze und Unterabsätze übergeordneter Bestimmungen darstellten.

 
Praxis-Beispiel

Art. 6 der 6. EG-RL (Definition der Dienstleistungen) hatte fünf Absätze; diese führten nunmehr zu sechs eigenständigen Vorschriften (Art. 24 bis 29 MwStSystRL).

 

TIPP

  1. Der Praktiker steht – zumindest in einer Übergangsphase – vor dem Problem, dass Urteile, Verwaltungsanweisungen sowie Kommentierungen und andere Literaturbeiträge auf der 6. EG-RL basieren werden. Zur Erleichterung der praktischen Arbeit ist auf Anhang XII der MwStSystRL hinzuweisen, der in einer vom Richtliniengeber so genannten "Entsprechungstabelle" synoptisch darstellt, wo sich die alten Vorschriften in der neuen RL wieder finden.
  2. Der neue Text führt grundsätzlich nicht zu inhaltlichen Änderungen des geltenden Rechts. Dennoch haben sich durch die Neufassung einige inhaltliche Änderungen ergeben, die in den Bestimmungen über die Umsetzung und das Inkrafttreten der RL (vgl. Art. 411 und 412 der MwStSystRL) abschließend aufgeführt sind. Für das deutsche Umsatzsteuerrecht ergibt sich allerdings kein Änderungs- bzw. Umsetzungsbedarf aus dem neuen Rechtstext. Damit sind auch für den Rechtsanwender (Steuerberater) keine neuen Vorschriften zu beachten.
  3. Der Text der MwStSystRL steht unter http://eur-lex.europa.eu zum Download bereit (einfache Suche über ABl. EU 2006 Nr. L 347 S. 1.

Zur Einführung der damals neuen RL ausführlich Weimann, IWB 2007, 997 (Fach 11a Gruppe 2 S. 783).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge