Rz. 5

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Rat der Europäischen Union hat am 28.11.2006 die RL 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (ABl. EU 2006 Nr. L 347, 1 – MwStSystRL) verabschiedet. Die neue RL ist am 01.01.2007 in Kraft getreten und ersetzt die bisherige 6. RL 77/388/EWG vom 17.05.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche Bemessungsgrundlage – (6. EG-RL, ABl. EG 1977 Nr. L 145, 1) einschließlich der später dazu ergangenen Änderungsrichtlinien. Darüber hinaus wurden auch die noch geltenden Regelungen der 1. EG-RL (67/227/EWG vom 11.04.1967, ABl. EG 1967, 1301) eingearbeitet.

 

Rz. 6

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die MwStSystRL enthält Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts an das deutsche Umsatzsteuerrecht. Grundsätzlich entfalten die Vorgaben für den deutschen Unternehmer nur dann ihre Wirkung, wenn sie auch durch ein deutsches Gesetz – z. B. das UStG – zu deutschem Recht werden. Anders ist dies immer dann, wenn das europäische Recht für den Unternehmer günstiger ist als das deutsche Recht; dann kann das europäische Recht unmittelbar in das deutsche Recht hineinwirken.

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