Rz. 40

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Abrechnungen der Gemeinschaft an Mitglieder müssen – soweit zur Steuerpflicht der Umsätze optiert wurde – als Rechnungen den Anforderungen des § 14 UStG genügen und insbesondere die Umsatzsteuer je Leistung unter Angabe des Steuersatzes und -betrages ausweisen. Wie eine derartige Abrechnung aussehen kann, zeigt folgendes Abrechnungsmuster:

 

Rz. 41

Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023

Jahresabrechnung 2018 der Wohnung X (in EUR)

 
  Netto USt
1. Heizung (USt-Satz: 19 %) 2000 380
2. Wasser (USt-Satz: 7 %, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG) 300 21
3. Verwalter (USt-Satz: 19 %) 500 95
4. Zuführung Instandhaltungsrücklage (USt-Satz: 19 %) 800 152
5. Sonstige Leistungen (USt-Satz: 19 %) 400 76
6. Sonstige Leistungen (USt-Satz: 7 %) 100 7
7. Zwischensumme 1 4100 731
8. Entwässerung, ohne USt 380 0
9. Sonstige Leistungen, ohne USt 100 0
10. Zwischensumme 2 4580 731
11. USt 731  
12. Umlage insgesamt 5311  
13. abzüglich monatlich gezahltes Hausgeld (12 × 400) 4800  
14. Abschlusszahlung 511  
 

HINWEIS: Auswirkung evtl. Steuererhöhungen

Bis zum 31.12.2006 hätte die Umlage brutto 5200 EUR betragen. Die Mehrwertsteuererhöhung zum 01.01.2007 hätte also in diesem Fall "das Wohnen" um 111 EUR (= 3 % aller dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Beträge lt. Positionen 1, 3, 4 und 5 = 3 % von 3700 EUR) verteuert.

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