Rz. 82

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Eine von Ammenwerth/Janzen/Fuß im Handbuch "Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe", S. 254 ff., entwickelte Fallstudie stellt die drei wohl in der Praxis häufigsten Fallgestaltungen vor:

 

Beispiel 1: Verkauf eines differenzbesteuerten Fahrzeugs inkl. Garantie ohne Aufschlag zum bloßen Einkaufspreis des Fahrzeugs

Kfz-Händler K hat ein Fahrzeug von einem Privatkunden für 10.000 EUR angekauft und für denselben Preis auch weiterverkauft. Hinsichtlich der Garantiezusage hat K sich bei einer Versicherungsgesellschaft für 200 EUR rückversichert.

Lösung:

Bei Aufteilung des Gesamtpreises nach den entstandenen Kosten ergibt sich:

  • Auf das Fahrzeug entfällt eine Gegenleistung von 9.804 EUR (10.000 EUR × [10.000 EUR / 10.200 EUR]).
  • Auf die Garantiezusage entfällt eine Gegenleistung von 196 EUR (10.000 EUR × [200 EUR / 10.200 EUR]).

Es ergeben sich die folgenden umsatzsteuerlichen Folgen:

  • Da die Fahrzeuglieferung der Differenzbesteuerung unterliegt, ergibt sich eine negative Marge von 196 EUR (9.804 EUR / 10.000 EUR), sodass für die Fahrzeuglieferung keine Umsatzsteuer entsteht.
  • Für die Garantiezusage ergibt sich eine Umsatzsteuerbelastung von 31,29 EUR (196 EUR / 1,19 × 19 %).
 

Rz. 83

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Fahrzeugverkauf und Garantie sind zwei getrennte Leistungen. Der Kfz-Händler erbringt bei einem solchen Verkauf zwei eigenständige Leistungen:

  • K liefert das Fahrzeug im Rahmen einer Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) steuerpflichtig und
  • erbringt mit der Garantiezusage eine steuerpflichtige sonstige Leistung.
 

Rz. 84

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Beide Umsätze sind getrennt zu betrachten. Wurde mit dem Kunden kein gesondertes Entgelt für den Fahrzeugverkauf und die Garantiezusage vereinbart, muss der Gesamtpreis im Schätzungswege (z. B. nach den entstandenen Kosten) auf beide Umsätze aufgeteilt werden.

 

Beispiel 2: Verkauf eines differenzbesteuerten Fahrzeugs inkl. Garantie mit Aufschlag, aber unter dem Gesamteinkaufspreis von Fahrzeug und Garantie

Sachverhalt wie Beispiel 1, aber das Fahrzeug wird für 10.100 EUR weiterverkauft.

Lösung:

Bei Aufteilung des Gesamtpreises nach den entstandenen Kosten ergibt sich:

  • Auf das Fahrzeug entfällt eine Gegenleistung von 9.902 EUR (10.100 EUR × [10.000 EUR / 10.200 EUR]).
  • Auf die Garantiezusage entfällt eine Gegenleistung von 198 EUR (10.100 EUR × [200 EUR / 10.200 EUR]).

Es ergeben sich die folgenden umsatzsteuerlichen Folgen:

  • Für die Fahrzeuglieferung ergibt sich weiterhin eine negative Marge, und zwar i. H. v. 98 EUR (9.902 EUR / 10.000 EUR), sodass für die Fahrzeuglieferung keine Umsatzsteuer anfällt.
  • Für die Garantiezusage beträgt die Umsatzsteuerbelastung 31,61 EUR (198 EUR / 1,19 × 19 %).
 

Beispiel 3: Verkauf eines differenzbesteuerten Fahrzeugs inkl. Garantie mit Aufschlag und über dem Gesamteinkaufspreis von Fahrzeug und Garantie

Sachverhalt wie Beispiel 1, aber das Fahrzeug wird für 11.000 EUR weiterverkauft.

Lösung:

Bei Aufteilung des Gesamtpreises nach den entstandenen Kosten ergibt sich:

  • Auf das Fahrzeug entfällt eine Gegenleistung von 10.784 EUR (11.000 EUR × [10.000 EUR / 10.200 EUR]).
  • Auf die Garantiezusage entfällt eine Gegenleistung von 216 EUR (11.000 EUR × [200 EUR / 10.200 EUR]).

Die umsatzsteuerlichen Folgen sind:

  • Für die Fahrzeuglieferung ergibt sich jetzt eine positive Brutto-Marge von 784 EUR (10.784 EUR / 10.000 EUR), sodass für die Fahrzeuglieferung Umsatzsteuer i. H. v. 125,18 EUR anfällt (784 EUR / 1,19 × 19 % ).
  • Für die Garantiezusage beträgt die Umsatzsteuer 34,49 EUR (216 EUR / 1,19 × 19 %).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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