Rz. 43b
Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023
Das Urteil erscheint auf den ersten Blick wenig "spannend", also wenig praxisrelevant zu sein. Die genauere Betrachtung zeigt jedoch, dass die unterschiedlichsten Branchen immer wieder in innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte eingebunden sind.
Dabei ist zu beachten, dass die Einbindung in der Regel unbewusst erfolgt! Darin liegt die besondere Gefahr, denn Abrechnungsfehler führen zu einem missglückten Dreiecksgeschäft und damit zu erheblichen Mehrkosten.
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