Rz. 69

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 15.12.2010 (UR 2011, 75) sind in allen offenen Fällen anzuwenden. Bei vor dem 01.01.2011 abgeschlossenen Verträgen beanstandet es die FinVerw nicht, wenn sich der Unternehmer auf eine – auf der nunmehr aufgegebenen BFH-Rechtsprechung beruhende – günstigere Besteuerung beruft.

 

Rz. 70

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Mit dieser Übergangsfrist hat das BMF für eine hinreichende Rechtssicherheit bei "Altfällen" gesorgt (so auch Thalheimer, BB 2011, 419). Kfz-Händler können sich bei Verträgen, die vor dem 01.01.2011 abgeschlossen sind, auf die für sie günstigere Rechtsprechung aus dem Jahr 2003 berufen. Hiernach erteilte Garantiezusagen sind dagegen umsatzsteuerpflichtig.

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