Rz. 63

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Bei einer Garantiezusage, nach der dem Käufer eines Kfz (Garantienehmer) ein Wahlrecht in der Weise eingeräumt wird ("Kombinationsmodell"), dass es in seinem Belieben steht, im Schadensfall

  • entweder die Reparatur durch seinen Händler durchführen zu lassen (Reparaturanspruch)
  • oder den durch den Händler darüber hinaus verschafften Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen und die Reparatur durch einen anderen Vertragshändler ausführen zu lassen (Reparaturkostenersatzanspruch),

handelt es sich um eine einheitliche sonstige Leistung eigener Art i. S. d. § 3 Abs. 9 UStG und nicht um zwei selbständige Leistungen.

 

Rz. 64

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Diese sonstige Leistung ist weder nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG noch nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerbefreit, sondern umsatzsteuerpflichtig, da aus der maßgeblichen Sicht des Durchschnittsverbrauchers diese Leistung nicht durch die gem. § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG steuerfreie Verschaffung von Versicherungsschutz, sondern durch das Versprechen der Einstandspflicht des Händlers (Garantie) geprägt sei (BFH vom 10.02.2010, Az: XI R 49/07, BStBl II 2010, 1109; ebenso Niedersächsisches FG vom 23.02.2017, Az: 11 K 134/16, EFG 2017, 875, wobei das FG aufgrund der neueren Rechtsprechung des EuGH in der Rs. Mapfre assistencia und Mapfre warranty, Urteil vom 16.07.2015, Rs. C-584/13, UR 2015, 714, die Revision zugelassen hat [Az. XI R 16/17]).

 

Rz. 65

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Garantiezusage ist auch nicht nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG steuerfrei. Der EuGH hat mit Urteil vom 19.04.2007 (Rs. C-455/05, Velvet & Steel Immobilien, UR 2007, 379 und 537) zu der § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG zugrundeliegenden Richtlinienbestimmung des Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 2 der 6. EG-RL (seit 01.01.2007: Art. 135 Abs. 1 Buchst. c MwStSystRL) entschieden, dass der gemeinschaftsrechtliche Begriff der "Übernahme von Verbindlichkeiten" dahingehend auszulegen sei, dass er andere als Geldverbindlichkeiten, wie etwa die Verpflichtung, eine Immobilie zu renovieren, vom Anwendungsbereich der Bestimmung ausschließe. Entsprechendes gilt somit auch hinsichtlich der Verpflichtung eines Autoverkäufers zur Durchführung der Reparatur. Zur Neufassung von Abschn. 4.8.12 S. 3 UStAE vgl. auch § 4 Nr. 8 Rn. 83 f.

 

Rz. 66

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Sofern der Händler den Schaden an dem Kfz selbst beseitigt, kommt er mit der Reparatur seiner Garantieverpflichtung gegenüber dem Käufer des Kfz nach. Eine weitere Leistung gegenüber dem Käufer (Garantienehmer) liegt hier nicht vor.

 

Rz. 67

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Vorsteuerabzug aus den Eingangsumsätzen, die für derartige Reparaturen verwendet werden (Gemeinkosten, Ersatzteile), ist beim Händler nach § 15 Abs. 1 UStG nicht ausgeschlossen.

 

Rz. 68

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Bei garantiebedingter Reparatur durch eine Drittwerkstatt liegt ein steuerpflichtiger Leistungsaustausch zwischen dieser Werkstatt und dem Käufer vor. Dies gilt auch bei unmittelbarer Zahlung durch die Versicherung an die Werkstatt im abgekürzten Zahlungsweg.

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