Rz. 44

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Nach § 18 Abs. 2 S. 4 UStG ist im laufenden und folgenden Kj. Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat, wenn der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit aufnimmt (Neugründung).

 

Rz. 45

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Verpflichtung zur Abgabe monatlicher USt-Voranmeldungen besteht für das Jahr der Neugründung und für das folgende Kj.

 

Rz. 46

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Neugründungsfälle, in denen auf Grund der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit keine USt festzusetzen ist (z. B. Unternehmer mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen ohne Vorsteuerabzug – § 4 Nr. 8 ff. UStG, Kleinunternehmer – § 19 Abs. 1 UStG, Land- und Forstwirte – § 24 UStG), fallen nicht unter die Regelung des § 18 Abs. 2 S. 4 UStG.

 

Rz. 47

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Auch in Neugründungsfällen kann Dauerfristverlängerung (§ 18 Abs. 6 UStG i. V. m. §§ 46 bis 48 UStDV) gewährt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge