Rz. 30

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Durch das StÄndG 2003 besteht seit 01.01.2004 für den Unternehmer generell die Pflicht zur Erteilung einer Rechnung, wenn der Leistungsempfänger seinerseits Unternehmer ist und die Leistung für sein Unternehmen bezieht.

 

Rz. 31

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurde § 14 Abs. 2 UStG mit Wirkung ab 01.08.2004, durch das Steuerbürokratieabbaugesetz (Gesetz vom 20.12.2008, BGBl I 2008, 2850) mit Wirkung ab 01.01.2009 neu gefasst und gilt derzeit in dieser Fassung, die auch die Grundlage der nachfolgenden Kommentierung bildet. Ausführlich zur Rechtsentwicklung vgl. 3. Auflage.

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