Rz. 17

Stand: 5. A. Update 3 – ET: 11/2021

§ 3 Abs. 6b UStG regelt durch die Zuordnung der warenbewegten Lieferung im Falle der Lieferung eines Gegenstands über eine elektronische Schnittstelle einen besonderen Fall des Reihengeschäfts. Aus diesem Grunde ist § 3 Abs. 7 Satz 2 UStG redaktionell um einen Verweis auf § 3 Abs. 6b UStG zu ergänzen (Gesetzesentwurf der Bundesregierung, BR-Drs. 503/20 vom 03.09.2020, Begründung Teil B zu Art. 11 Nr. 2; vgl. auch Rz. 2).

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