Rz. 7

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Rechtsnorm kann von Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts in Anspruch genommen werden (Vergütungsberechtigte). Weitere Einzelheiten vgl. Abschn. 4a.2 UStAE.

 

Rz. 8

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Körperschaft muss die entsprechenden Gegenstände nicht unbedingt im Rahmen ihres ideellen Bereichs ausführen. Die Vorsteuervergütung greift auch dann, wenn der Export i. R. d. steuerbegünstigten Zweckbetriebs erfolgt (Abschn. 4a.2 Abs. 8 UStAE).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge