Rz. 106

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Besteht eine Pflicht zur Registrierung für umsatzsteuerliche Zwecke im Vereinigten Königreich und wird die Registrierung zu spät vorgenommen, drohen empfindliche Stafzuschläge (late registration penalty) seitens der britischen Steuerbehörde.

 

Rz. 107

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Strafzuschlag wird als Prozentsatz der Umsatzsteuerschuld berechnet, bezogen auf den Zeitraum zwischen entstandener Registrierungspflicht und verspäteter Einreichung der Registrierungsunterlagen und kann bis zu 100 % der Umsatzsteuerschuld betragen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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