Rz. 5

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Die Europäische Kommission ist in der letzten Zeit dazu übergegangen, die Anwendung von Vorschriften aus neuen Legislativakten des Rates durch umfangreiche Veröffentlichungen auf ihrer Homepage (http.//ec.europa.eu) zu begleiten. In den Veröffentlichungen erläutert die Europäische Kommission, wie die neuen Vorschriften aus ihrer Sicht anzuwenden sind. Diese Erläuterungen werden mit unterschiedlichen Bezeichnungen veröffentlicht. Zur rechtlichen Einordnung der Veröffentlichungen nimmt das BMF mit Schreiben vom 17.12.2014 (a. a. O.) Stellung.

1.4.1 Derzeitiger Veröffentlichungsstand

 

Rz. 6

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Derzeit liegen u. a. folgende Veröffentlichungen vor:

  • Erläuterungen zu den Mehrwertsteuervorschriften für die Rechnungsstellung (Richtlinie 2010/45/EU des Rates),
  • Leitfaden zur kleinen einzigen Anlaufstelle für die Mehrwertsteuer vom 23.10. 2013,
  • Erläuterungen zu den Änderungen der EU-Mehrwertsteuervorschriften bezüglich des Ortes von Telekommunikations-, Rundfunk- und elektronischen Dienstleistungen, die 2015 in Kraft treten, vom 3.4. 2014 (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1042/2013 des Rates),
  • Informationen für Unternehmen, die sich für die Miniregelung für eine einzige Anlaufstelle (MOSS) anmelden (Zusätzliche Leitlinien – Prüfung der MOSS-Daten).

1.4.2 Rechtliche Einordnung

 

Rz. 7

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Die Europäische Kommission weist in den Veröffentlichungen jeweils selbst ausdrücklich darauf hin, dass diese nicht rechtsverbindlich sind.

Die Kommission betrachtet diese vielmehr als praktische und informelle Information dazu, wie die Rechtsvorschriften der EU nach Ansicht der Generaldirektion Steuern und Zollunion anzuwenden sind.

 

Rz. 8

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Folglich seien weder die Europäische Kommission selbst noch die Mitgliedstaaten an den Inhalt der Veröffentlichungen gebunden.

Dem schließt sich das BMF natürlich gerne wie folgt an: "Veröffentlichungen der Europäischen Kommission zur praktischen Anwendung des EU-Rechts auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer haben keine rechtliche Bindungswirkung. Dies gilt sowohl für bereits vorliegende Veröffentlichungen als auch für künftige Veröffentlichungen der Europäischen Kommission. Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen".

 

Rz. 9

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Auch wenn zu erwarten steht, dass die Gerichte die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung nicht teilen werden, so geben doch die Veröffentlichungen eine wichtige Rechtsauffassung wieder und sind bei der Interpretation der nämlichen Vorschriften zweifelsohne mit heranzuziehen.

 

Rz. 10

Stand: EL 01 – ET: 05/2016

Rechtsauffassungen der deutschen Finanzverwaltung oder Finanzgerichte bekannt sind – ein gewisser Vertrauensschutz ableiten lassen.

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