Rz. 6

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Vorschrift regelt die Abgabe der USt-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen sowie die Entrichtung fälliger Steuerbeträge und begründet Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten der Zulassungsbehörden im Fall der Zulassung neuer Land- und Luftfahrzeuge (vgl. Rn. 3).

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