Rz. 109

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Seit dem 01.01.2008 können kapital- oder anders verbundene Personen mit Sitz oder fester Niederlassung in Tschechien eine Gruppe bilden, die dann für MWSt-Zwecke als ein Steuerpflichtiger behandelt wird. Die auf diese Weise registrierten Unternehmer stellen für die im Rahmen der Gruppe untereinander erbrachten Leistungen keine Mehrwertsteuer in Rechnung; diese Leistungen müssen jedoch separat erfasst werden. Bei Leistungen außerhalb der Gruppe treten die Gruppenmitglieder unter ihren eigenen Namen auf, sie nutzen jedoch die USt-IdNr. der Gruppe. Die USt-Idnr der Gruppe beginnt immer mit dem Zusatz "CZ69…..".

 

Rz. 110

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Der Besteuerungszeitraum der Gruppe ist zwingend ein Kalendermonat (vgl. Rn. 112). Steuererklärungen, MWSt-Kontrollmeldungund zusammenfassende Meldungen werden gemeinsam für die ganze Gruppe durch das dazu berechtigte Gruppenmitglied eingereicht, die Steuerschuld der Gruppe ist von diesem Mitglied zu überweisen. Die Mitglieder der Gruppe haften gesamtschuldnerisch für die steuerlichen Verpflichtungen der Gruppe.

 

Rz. 111

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Die Gruppen, die sich bis zum 31. 10. des laufenden Kj. anmelden, werden als Steuerzahler zum 01. 01. des nachfolgenden Kj. registriert. Bei einer nach dem 31. 10. eingereichten Anmeldung wird die Gruppe erst am 01. 01. des zweiten Folgejahres als Steuerzahler registriert. Ein ähnliches Prozedere gilt für den Austritt eines Unternehmens aus der Gruppe sowie für die Aufhebung der ganzen Gruppe.

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