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Grundsätzlich sind italienische Unternehmer verpflichtet, ihre Rechnungen in Euro auszustellen. Nicht ansässige Unternehmer, die eine Rechnung in einer Fremdwährung ausstellen, bewirken, dass der italienische Leistungsempfänger verpflichtet ist, eine Umrechnung in Euro nach dem Wechselkurs im Zeitpunkt des Umsatzes vorzunehmen. Alternativ wird eine Umrechnung nach den veröffentlichten Wechselkursen der Europäischen Zentralbank (EZB) gestattet.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

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