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Es ist möglich, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuerschuld in einem besonderen Verfahren (sog. E.T. 14.000-Lizenz) zeitlich zu verlagern. In diesem Fall wird die Einfuhrumsatzsteuer nicht direkt durch die Zollbehörde erhoben, sondern der Steuerpflichtige meldet sie in der belgischen Umsatzsteuermeldung für den Zeitraum der Einfuhr. Das Verfahren muss gesondert beantragt werden, erfordert aber anders als in der Vergangenheit keine Sondervorauszahlungen mehr.

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