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Nach niederländischem Recht ist es zulässig, dass die Umsatzsteuerschuld von Unternehmen, die mindestens 80 % ihrer Umsätze an Nichtunternehmer ausführen, nach vereinnahmten Entgelten ermittelt wird (vgl. Art. 26 Mehrwertsteuergesetz und Art. 26 Durchführungsverordnung).

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