Rz. 76

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Jeder Unternehmer ist grundsätzlich berechtigt, für die erbrachten Leistungen Rechnungen auszustellen. Bei Umsätzen an Unternehmer für deren Unternehmen und an juristische Personen besteht seit dem Abgabensicherungsgesetz 2007 eine Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten. Gleichzeitig wurde auch eine Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung an Nichtunternehmer innerhalb von sechs Monaten eingeführt, wenn an diese eine im Zusammenhang mit einem Grundstück stehende Werklieferung oder Werkleistung ausgeführt wird.

 

Rz. 77

Stand: 5. A. – ET: 12/2018

Dabei ist zu beachten, dass bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen sowie bei i. g. Lieferungen die Rechnungsausstellung spätestens am 15. Tag des der Ausführung der Leistung folgenden Kalendermonats zu erfolgen hat.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel). Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge