Rz. 1

Die Einführung der Mehrwertsteuer im Jahr 1999 war einer der wichtigsten Schritte zur Anpassung der slowenischen Gesetzgebung an die europäischen Regelungen. Das erste Mehrwertsteuergesetz wurde schon in den Grundzügen mit EU-Richtlinien in Einklang gebracht, eine endgültige Harmonisierung mit dem EU-Recht erfolgte schließlich mit dem Beitritt Sloweniens zur EU am 01.05.2004.

 

Rz. 2

Die Rechtsgrundlagen für die Mehrwertsteuer in Slowenien sind das Mehrwertsteuergesetz und die Durchführungsverordnung zum Mehrwertsteuergesetz, deren aktuelle Versionen Mitte 2016 bzw. Ende 2017 in Kraft getreten sind, sowie alle EU-Verordnungen, die den Bereich der MwSt regeln. Das slowenische Finanzamt gibt regelmäßig Erläuterungen zu Zweifelsfragen und Auslegungsproblemen, manche davon sind im Internet unter www.fu.gov.si abrufbar. Seit 01.01.2007 existiert für den Steuerpflichtigen in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit, sich über die umsatzsteuerlichen Konsequenzen seiner Tätigkeiten beim Finanzamt zu informieren. Der Steuerpflichtige kann vom Finanzamt auch eine verbindliche Auskunft verlangen.

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