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Frankreich ist Gründungsmitglied der Europäischen Union. Das französische Mehrwertsteuergesetz basiert daher auf der Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Es ist Teil des Allgemeinen Steuergesetzes von Frankreich (Code Général des Impôts, CGI), d. h. es gibt kein separates Mehrwertsteuergesetz. Bereits im Jahr 1954 führte Frankreich ein Mehrwertsteuersystem ein und wird damit als eines der ersten Länder weltweit angesehen, das sich für diese Form der Steuererhebung entschied. Das Gesetz wurde später an die Bedingungen des EU-Mehrwertsteuersystems angepasst.

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