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Spanien ist der Europäischen Union zum 01.01.1986 beigetreten. Die Einführung der Umsatzsteuer war eine Voraussetzung für den EU-Beitritt und wurde durch das Gesetz 30/1985 vom 02.08.1985 umgesetzt.

Durch die Abschaffung der Grenzen und Kontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der Einführung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wurde ein neues Umsatzsteuergesetz erforderlich. Mit dem Gesetz 37/1992 (Ley del Impuesto sobre el Valor Añadido, LIVA) wurden Regelungen zur Behandlung innengemeinschaftlicher Transaktionen sowie zur Zusammenarbeit mit den Finanzverwaltungen der anderen Mitgliedstaaten geschaffen. Ferner erfolgte im Zuge der Harmonisierung eine Anpassung der Steuersätze.

Weitere wesentliche Bestandteile des spanischen Umsatzsteuerrechts sind die Königlichen Erlasse und Behördenrundschreiben.

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