Mögliche Steuertricks über Malta unter der Lupe
Wie der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans am Mittwoch in Berlin mitteilte, wird ein anonym an die Wuppertaler Steuerfahnder übermittelter Datenträger mit bis zu 70.000 maltesischen Firmen mit weltweiten Kontakten geprüft.
Firmen in Verbindung mit deutschen Eigentümern
Nach einer ersten Auswertung stünden 1.700 bis 2.000 dieser Firmen in Verbindung mit deutschen Eigentümern. Lediglich 270 seien nach deutschen Gesetzen auch angemeldet. Diese Größenordnung sei zwar bereits bekannt gewesen. Aber tatsächliche Namen, Adressen und Strukturen seien erst jetzt nachvollziehbar. Es gehe auch um nicht angemeldete Niederlassungen bekannter deutscher Konzerne. Wenn Firmen nicht angemeldet seien, gebe es einen gewissen Anfangsverdacht. Ganz offensichtlich gebe es Unregelmäßigkeiten. Es gebe Anlass zur Vermutung, dass Niederlassungen in dem EU- und Euro-Land Malta zu einem bestimmten Zweck gegründet worden seien.
Der Malta-Fall erinnert an die sogenannten Panama-Paper mit Enthüllungen über Briefkastenfirmen vor mehr als einem Jahr. Inzwischen wurden die Regeln per Gesetz verschärft - mit mehr Befugnissen für den Fiskus und mehr Transparenz. Offshore- oder Briefkastenfirmen sind nicht per se illegal. Sie werden aber häufig genutzt für Geldwäsche und Steuerbetrug.
USB-Stick im Briefkasten der Steuerfahnder
Der Stick eines anonymen Informanten mit der "Malta-Liste" sei am 26. April im Briefkasten der Steuerfahnder eingegangen und nicht käuflich angeboten worden, sagte Walter-Borjans. Hier habe jemand offenbar reinen Tisch machen wollen, sagte der SPD-Politiker.
Der Stick zeige den Ermittlern, wie Konzerne und Privatpersonen auf der Mittelmeerinsel Firmengeflechte nutzten, um in Deutschland Steuern zu umgehen. Teils geschehe dies mit legalen Tricks, oft aber auch über sogenannte Offshore-Gesellschaften, die ausschließlich als Steuerhinterziehungs-Konstrukte dienten. Häufig würden diese Offshore-Gesellschaften gegründet, um am deutschen Fiskus vorbei Gewinne oder Vermögenswerte ins Ausland zu verlagern und in inaktiven Briefkastenfirmen zu verstecken.
Anmeldung bis zum 30. Juni nachholen!
Es gebe seit längerem Hinweise, dass es eine "Art Panama" auch in Europa gebe, sagte Walter-Borjans. So seien Firmen unangemeldet auf Malta niedergelassen. Dies dürfe nicht auf Dauer als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Sollte aber ein deutsches Unternehmen die Anmeldung seiner Malta-Niederlassung schlicht vergessen haben, sollte dem Unternehmen angeboten werden können, diese Anmeldung bei deutschen Finanzämtern bis zum 30. Juni nachzuholen, sagte Walter-Borjans. Geprüft werde dies trotzdem.
Lücken beim internationalen Austausch von Finanz- und Steuerdaten
Es würden auch Lücken beim internationalen Austausch von Finanz- und Steuerdaten unter Ländern deutlich. Wenn deutsche Firmen oder Bürger eine maltesische Firma gründen, dann nimmt dies laut Walter-Borjans Malta vom internationalen Informationsaustausch aus. Denn Malta habe sich verpflichtet, Daten an den deutschen Fiskus zu übermitteln, die deutsche Firmen beträfen, aber nicht maltesische. Dies schränke die Informationspflicht ein.
Geringe Belastung mit Körperschaftsteuer in Malta
Offiziell fallen laut Walter-Borjans auf Malta zwar Körperschaftsteuern von 35 % an. Für ausländische Gesellschafter aber gebe es eine Rückzahlung dieser Körperschaftsteuer von sechs Siebtel, so dass am Ende nur 5 % Prozent tatsächlich anfielen. Diese Rückzahlung müsse in Deutschland aber versteuert werden.
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