Serie: Schlussabrechnungen der Coronahilfen

Wenig Schutz durch Rechtsschutzversicherung bei Überbrückungshilfen


Rechtsschutzversicherung und Überbrückungshilfen

Rechtsschutzversicherungen greifen bei Überbrückungshilfen oft nicht. Verwaltungsrechtliche Ausschlüsse und Subventionsklauseln sorgen im Schlussabrechnungsverfahren für böse Überraschungen.

Ernüchternde Realität: Wenn der Rechtsschutz nicht greift

Viele Unternehmen erleben eine böse Überraschung, wenn sie bei Problemen mit der Überbrückungshilfe ihre Rechtschutzversicherung kontaktieren. Die erhoffte Kostenübernahme für anwaltliche Beratung wird häufig abgelehnt.

Der Grund liegt in den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB). Dort ist oft der Versicherungsschutz im Verwaltungsrecht generell nicht enthalten. Alternativ finden sich spezielle Ausschlussklauseln für verwaltungsrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Subventionsangelegenheiten.

Diese Ausschlüsse treffen Unternehmen besonders hart, da gerade bei Überbrückungshilfen komplexe verwaltungsrechtliche Fragen entstehen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssen sie die Anwaltskosten vollständig selbst tragen.

Was Rechtsschutzversicherungen typischerweise abdecken

Rechtsschutzversicherungen konzentrieren sich traditionell auf zivilrechtliche Streitigkeiten. Dazu gehören Vertragsstreitigkeiten, Schadensersatzforderungen oder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen.

Im Bereich des öffentlichen Rechts ist der Schutz meist eingeschränkt. Verwaltungsrechtliche Verfahren, Steuerstreitigkeiten oder Subventionsangelegenheiten fallen häufig nicht unter den Versicherungsschutz.

Selbst wenn grundsätzlich verwaltungsrechtlicher Schutz besteht, greifen oft spezielle Ausschlüsse. Besonders Subventions- und Fördermittelangelegenheiten werden gezielt ausgenommen.

Der kritische Zeitpunkt: Wann greift der Versicherungsschutz?

Rechtsschutzversicherungen leisten typischerweise erst, wenn ein konkreter Rechtsstreit entstanden ist. Das bedeutet in der Praxis: Eine ablehnende Entscheidung der Bewilligungsstelle muss vorliegen.

Erst dann beginnt meist der Versicherungsschutz für Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren vor den Verwaltungsgerichten. Vorbeugende Beratung oder Unterstützung bei der Antragstellung ist dagegen selten gedeckt.

Diese Einschränkung trifft Unternehmen besonders bei den Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen. Gerade hier ist oft anwaltliche Beratung notwendig, um Rückforderungen zu vermeiden. Diese Kosten müssen Unternehmen jedoch meist selbst tragen. Dabei ist es wichtig, bereits hier umfassend Stellung zu nehmen, um Rückforderungen zu vermeiden.

Stellungnahmen in Schlussabrechnungen: Kostenfalle für Unternehmen

Bei der Schlussabrechnung der Überbrückungshilfen entstehen häufig komplexe Rechtsfragen. Die Bewilligungsstellen fordern Stellungnahmen zu strittigen Punkten an, etwa zur Frage von Unternehmensverbünden oder zur korrekten Umsatzberechnung.

In diesen Fällen ist anwaltliche Unterstützung oft unerlässlich. Die rechtlichen Fragestellungen sind komplex und die finanziellen Auswirkungen erheblich. Fehlerhafte Stellungnahmen können zu hohen Rückforderungen führen.

Rechtsschutzversicherungen lehnen die Kostenübernahme jedoch meist ab. Es liegt noch keine ablehnende Entscheidung vor, sondern lediglich eine Nachfrage der Bewilligungsstelle. Damit fehlt aus Sicht der Versicherer der versicherte Rechtsstreit.

Praxisbeispiel: Aufbau einer Deckungsanfrage

Um dennoch eine Chance auf Kostenübernahme zu haben, sollten Sie eine strukturierte Deckungsanfrage stellen. Das folgende Beispiel zeigt den typischen Aufbau:

Eine strukturierte Deckungsanfrage sollte mit einem präzisen Betreff beginnen, etwa "Bitte um Erteilung einer Deckungszusage für verwaltungsrechtliche Beratung und Vertretung". In der Einleitung nennen Sie die Versicherungsnummer und die vollständigen Daten des Versi-cherungsnehmers, um eine eindeutige Zuordnung zu ermöglichen.

Der Kern der Anfrage ist eine detaillierte Sachverhaltsdarstellung, die die spezifische Problematik bei der Überbrückungshilfe schildert. Hier sollten Sie alle relevanten Fakten und den bisherigen Verfahrensverlauf chronologisch darstellen.

Anschließend folgt eine rechtliche Würdigung, in der Sie Ihre eigene Rechtsposition darlegen und die Gegenargumente gegen die Behördenauffassung strukturiert aufführen. Dieser Teil sollte deutlich machen, warum ein Rechtsstreit entstanden ist und welche rechtlichen Fragen streitig sind. 

Den Abschluss bildet ein konkreter Antrag um Erteilung einer Deckungszusage für die rechtliche Interessenwahrnehmung. Dabei sollten Sie eine angemessene Frist für die Antwort der Versicherung setzen, typischerweise 14 Tage.

Besonders wichtig ist die Begründung, warum bereits ein versicherter Rechtsstreit entstanden ist. 

Fazit

Rechtschutzversicherungen bieten bei Überbrückungshilfen oft keinen ausreichenden Schutz. Verwaltungsrechtliche Ausschlüsse und die Beschränkung auf echte Rechtsstreitigkeiten führen häufig zu Deckungsablehnungen.

Dennoch sollten Unternehmen nicht vor der Einholung von Rechtsrat zurückschrecken: Viele Rechtsfragen der Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen sind offen, und es laufen zahlreiche Widerspruchs- und Klageverfahren. Trotz fehlender Deckung der Versicherung kann Rechtsschutz daher für ein Unternehmen oftmals wirtschaftlich sinnvoll sein, um eine teilweise oder vollständige Rückforderung von Hilfen zu verhindern. Widerspruch und Klage haben zudem aufschiebende Wirkung nach § 80 Abs. 1 VwGO, das heißt für die Dauer eines solchen Verfahrens ist keine Rückzahlung zu leisten.

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Schlagworte zum Thema:  Coronavirus , Rechtsschutzversicherung
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