Prüfung von Finanzanlagenvermittlern - Befangenheit
Mit Information vom 21.7.2014 berichtete der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) zur Neuregelung der Finanzanlagevermittlung und das sich damit für den Berufsstand der Steuerberater erweiterte Wirkungsfeld. Denn neben der Prüfung von Maklern und Darlehensvermittlern sind mit Wirkung zum 1.1.2013 nunmehr auch Steuerberater zur jährlichen Prüfungen der Finanzanlagenvermittler berechtigt. Dafür hatte sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) seinerzeit eingesetzt.
Der erstmals einzureichende Prüfbericht 2013 ist bis spätestens zum 31.12.2014 an die betreffende Behörde zu übermitteln. Sollten Sie Finanzanlagenvermittler in Ihrer Mandantschaft haben, weisen Sie diese unbedingt auf die Erlaubnis- und Prüfungspflicht hin!
Nach § 24 Abs. 5 FinVermV sind Prüfer - entsprechend der Regelungen zur Prüfung von Maklern und Darlehensvermittlern (§ 16 Abs. 3 S. 4 MaBV) - ungeeignet, bei denen die Besorgnis der Befangenheit besteht. Allerdings war und sind die gleichzeitige Beratung des Gewerbetreibenden in steuerlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Mitwirkung bei der steuer-/handelsrechtlichen Buchführung bereits bei der Prüfung von Maklern und Darlehensvermittlern keine Befangenheitsgründe (vgl. BStBK (Hrsg.), Berufsrechtliches Handbuch (Stand: September 2013), Kap. 5.2.11, S. 3 sowie IDW (Hrsg.), WP Handbuch 2012, Bd. I, 14. Aufl., Kap. A, Tz. 296). Diesbezüglich kann auch bei der Prüfung von Finanzanlagenvermittlern nichts anderes gelten.
Überdies ist mit Wirkung zum 1.8.2014 die Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) in Kraft getreten (BGBl. I, 25.7.2014, S. 1205). Damit sind nunmehr u. a. auch die sog. Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34 h GewO) in den Anwendungsbereich der FinVermV aufgenommen.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.051
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
9002
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
47916
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
4462
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
424
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
390
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
368
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
317
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
284
-
Umsatzsteuer 2026: Wichtige Änderungen im Überblick
282
-
Was Steuerberater bei der Forschungszulage frühzeitig vom Mandanten wissen müssen
17.09.2026
-
Dezemberhilfe: Falsche Angaben zur Betroffenheit schließen Vertrauensschutz aus
16.09.2026
-
Teilfreistellungen bei Fonds und ETF im Betriebsvermögen
15.09.2026
-
Kindergeld bei Teilzeitbeschäftigung und anlassbezogener Freistellung eines Beamten
14.09.2026
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
10.09.2026
-
Bürokratie und Energiekosten hemmen den Mittelstand
09.09.2026
-
Neustarthilfe: Ohne Endabrechnung bleibt die volle Rückforderung rechtmäßig
09.09.2026
-
Anzeige der Reinvestitionsabsicht bei Wohn-Riester-Vertrag
07.09.2026
-
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende im Nestmodell?
04.09.2026
-
Überbrückungshilfen: Was eine gute Widerspruchsbegründung ausmacht
02.09.2026