Steuerberaterverzeichnis ab 1.1.2017 online
Neu eingefügter § 86b StBerG
Gesetzlich verankert ist das Steuerberaterverzeichnis im neu eingefügten § 86b StBerG. Demnach führt die Bundessteuerberaterkammer ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern nach § 74 Abs. 1 StBerG. Das Verzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Gesamtverzeichnis ein. Die zuständige Steuerberaterkammer trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihr in das Gesamtverzeichnis eingegebenen Daten, insbesondere für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Daten.
Was steht im Gesamtverzeichnis?
Bei Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten:
- Name und Vornamen
- Zeitpunkt der Bestellung
- Name und Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer
- Anschrift der beruflichen Niederlassung
- der Steuerberaterkammer mitgeteilte Kommunikationsdaten
- Berufsbezeichnung
- bestehende Berufs- und Vertretungsverbote
- sofern ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vornamen des Vertreters
Bei Steuerberatungsgesellschaften:
- Name und Rechtsform der Gesellschaft
- Zeitpunkt der Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Name und Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer
- Sitz und Anschrift der Steuerberatungsgesellschaft
- der Steuerberaterkammer mitgeteilte Kommunikationsdaten
- Familiennamen und Vornamen der Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs sowie der vertretungsberechtigten Gesellschafter und Partner
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
1.637
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
1.3172
-
Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
77016
-
Neuregelung des häuslichen Arbeitszimmers und der Pauschalen ab VZ 2023
730
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
597
-
Neue Bagatellgrenzen für betrieblich genutzte Grundstücksteile
5492
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
524
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
508
-
Behinderten-Pauschbetrag auch bei Pflegegrad 4 oder 5
463
-
Atypische Kapitalauszahlung aus einer betrieblichen Altersversorgung
411
-
72 % der Rentenleistungen im Jahr 2025 waren einkommensteuerpflichtig
05.08.2026
-
Schlussabrechnung versäumt: VG Düsseldorf bestätigt volle Rückforderung
05.08.2026
-
Werklieferung oder Werkleistung bei Verwendung selbst beschaffter Stoffe
31.07.2026
-
Neue Fixkosten: VG Würzburg übernimmt die NRW-Linie zum 30.6.2022
29.07.2026
-
Zinsabgrenzung bei Anleihen: Stückzinsen richtig erfassen
29.07.2026
-
Internationales Steuerrecht – Einstieg in ein anspruchsvolles Beratungsgebiet
28.07.2026
-
Fernlehrgang als Berufsausbildung im Kindergeldrecht
27.07.2026
-
Insolvenz in der Überbrückungshilfe: Kein Anspruch auf Auszahlung
22.07.2026
-
Überbrückungshilfen: Wenn die Haupterwerbsgrenze zur Rückforderung führt
15.07.2026
-
Unzuverlässigkeit bei einem Corona-Hilfspaket gefährdet alle Förderungen
08.07.2026