Verrechnungspreise sind die Entgelte, mit denen konzerninterne Lieferungen und Leistungen bepreist werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht besteht das Problem, die aus dem Zusammenwirken von Konzerngesellschaften resultierenden Synergieeffekte für steuerliche Zwecke auf die beteiligten Gesellschaften aufzuteilen. Schließlich unterliegt nicht der Konzern als Ganzes der Besteuerung, sondern lediglich die einzelne Gesellschaft. Dadurch soll eine fremdübliche Gewinnabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen erfolgen.

Da der Verrechnungspreis der leistungserbringenden Gesellschaft als Vergütung zugewiesen wird, ist es möglich, das Ergebnis einer Gesellschaft durch die Verrechnungspreispolitik zu steuern: Ist der Verrechnungspreis höher als die Kosten der Leistungserstellung, entsteht ein Gewinn, andernfalls ein Verlust. Hieraus ergibt sich die Schlussfolgerung, dass die Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen müssen ("Fremdvergleich (tatsächlicher)", "Fremdvergleich (hypothetischer)"), um Einkunftsverlagerungen in international tätigen Konzernen zu vermeiden.

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