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Kurzbeschreibung
Grundsätzlich soll eine Jahressteuerbescheinigung ausgestellt werden. Bei der nur in bestimmten Fällen zulässigen Verwendung des Musters als Einzelsteuerbescheinigung ist die Kontenart (z.B. Treuhand-, Nießbrauch-, Notaranderkonto oder -depot) zu bezeichnen. Eine Jahressteuerbescheinigung ergeht für alle Konten u. Depots des Steuerpflichtigen. Bei Lebensversicherungen ist zusätzlich die Versicherungsnummer anzugeben.
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