Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto
Kontobezeichnung SKR 03 SKR 04 Eigener Kontenplan Bilanz/GuV
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ggü. Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10 % Beteiligung am Kapital) 0952 3005   Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer 4166 6149   Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung

So kontieren Sie richtig!

Für unverfallbare Pensionsansprüche sind Rückstellungen zu bilden. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die der Unternehmer auf das Konto "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" 0950 (SKR 03) bzw. 3000 (SKR 04) bucht.

Bei der erstmaligen Bildung bzw. bei einer Erhöhung der Rückstellung wird der damit verbundene Aufwand auf das Konto "Aufwendungen für Altersversorgung" 4165 (SKR 03) bzw. 6140 (SKR 04) gebucht.

 

Buchungssatz:

Aufwendungen für Altersversorgung

an Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

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