Praxis-Wegweiser: Das richtige Konto | ||||
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Kontobezeichnung | SKR 03 | SKR 04 | Eigener Kontenplan | Bilanz/GuV |
Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ggü. Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10 % Beteiligung am Kapital) | 0952 | 3005 | Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | |
Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer | 4166 | 6149 | Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung |
So kontieren Sie richtig!
Für unverfallbare Pensionsansprüche sind Rückstellungen zu bilden. Es handelt sich hierbei um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten, die der Unternehmer auf das Konto "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" 0950 (SKR 03) bzw. 3000 (SKR 04) bucht.
Bei der erstmaligen Bildung bzw. bei einer Erhöhung der Rückstellung wird der damit verbundene Aufwand auf das Konto "Aufwendungen für Altersversorgung" 4165 (SKR 03) bzw. 6140 (SKR 04) gebucht.
Buchungssatz:
Aufwendungen für Altersversorgung |
an Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen |
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