Zunächst werden die Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor Gewerbesteuer - da die Gewerbesteuer erst anschließend ermittelt wird - automatisch aus dem BWA-Forecast übernommen. Als Betriebsausgabe bereits berücksichtigte Gewerbesteuervorauszahlungen bzw. Einstellungen in die Gewerbesteuerrückstellung sind somit wieder hinzuzurechnen (vgl. vorletzte Zeile der BWA-Datenerfassung). Gewerbesteuerliche Modifikationen, also der Saldo aus Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG), sowie der anzuwendende Hebesatz sind anschließend einzugeben. Ab dem Tarif 2008 ist für die Ermittlung des Saldos aus gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen/Kürzungen eine Berechnung hinterlegt.

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