Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Herausgabe von Buchführungsunterlagen

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Herausgabe von Buchführungsunterlagen im Wege der einstweiligen Verfügung scheidet aus, wenn der Antragsteller beim Steuerberater Einsicht in die Unterlagen nehmen und Kopien für seine Zwecke fertigen kann.

 

Normenkette

StBG § 66 Abs. 4

 

Verfahrensgang

LG Bonn (Beschluss vom 12.11.2008; Aktenzeichen 15 O 421/08)

 

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 24.11.2008 gegen den Beschluss der 15. Zivilkammer des LG Bonn vom 12.11.2008 - 15 O 421/08 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragstellerin zu tragen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 2277035

DStR 2009, 1228

DStRE 2009, 965

DStZ 2009, 462

NJW-RR 2009, 1724

KP 2009, 135

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge