Rn. 245

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Betrifft folgende Änderungen des EStG:

§ 3 Nr 60 (neu) EStG:

Steuerfreiheit des Anpassungsgeldes für ArbN der Braunkohlekraftwerke und -tagebaue sowie Steinkohlekraftwerke, die aus Anlass einer Stilllegungsmaßnahme ihren Arbeitsplatz verloren haben.

§ 32b Abs 1 S 1 Buchstabe i (neu) EStG:

Nach § 3 Nr 60 EStG steuerfreie Anpassungsgelder unterliegen dem Progressionsvorbehalt.

§ 3 Nr 60 (alt) EStG, § 52 Abs 4 S 15 (neu) EStG:

§ 3 Nr 60 EStG (alt) in der am 13.08.2020 geltenden Fassung ist weiterhin anzuwenden für Anpassungsgelder an ArbN im Steinkohlenbergbau bis zum Auslaufen dieser öffentlichen Mittel im Jahr 2027. Anzuwenden ab 14.08.2020.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge