Rn. 7

Stand: EL 149 – ET: 02/2021

Eine betriebliche Versorgungsrente liegt vor, wenn aus betrieblichen Gründen als Gegenleistung für frühere im Betrieb erbrachte Leistungen eine Versorgungsrente gezahlt wird (BFH BFH/NV 1998, 835). Sie kommt vor allem bei PersGes vor, ausnahmsweise auch bei Einzelunternehmen (BFH BStBl II 1978, 301). Wurde eine Versorgungsrente einem Familienangehörigen gewährt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Gewährung auf privaten Gründen beruht (BFH BFH/NV 1987, 770; BStBl II 2008, 99).

Die Rentenzahlungen sind beim Zahlungsverpflichteten voll als BA abzugsfähig. Eine Passivierung der Rente entfällt, weil wirtschaftlich erst die späteren Einkünfte belastet sind (BFH BStBl II 1980, 741).

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