Bereitstellungszinsen für ein Darlehen sind sofort abziehbare BA (BFH BStBl III 1959, 236; Wied in Blümich, § 4 EStG Rz 940 "Bereitstellungszinsen"). Es kann sich aber auch um ein verdecktes Damnum handeln (BFH BStBl III 1960, 347).

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