Wertpapiere, die zum Nennwert ausgegeben und am Ende der Laufzeit zu einem höheren Betrag eingelöst werden. Die Zinserträge werden dem Nominalbetrag hinzugerechnet und am Ende der Laufzeit zusammen mit dem Kapital zurück- bzw ausgezahlt.

 

Beispiele:

Der Gewinn aus der Veräußerung oder Einlösung ist nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG zu versteuern.

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