OFD Karlsruhe, 11.11.1998, S 1301 A - St 332

Es ist die Frage aufgetreten, ob durch die Installation eines Internetservers im Ausland durch ein inländisches Unternehmen eine Auslandsbetriebsstätte begründet wird. Über die auf dem Server installierten Programme können sich ausländische Kunden einen Eindruck über das Unternehmen verschaffen, sie können die Angebotspalette einsehen und in der Regel auch direkt Bestellungen aufgeben.

Nach einem Beschluß der Außensteuer-Referenten des Bundes und der Länder soll in derartigen Fällen vorläufig ungeachtet des sogenannten Pipeline-Urteils des BFH (BFH vom 30.10.1996, II R 12/92, BStBl 1997 II S. 12) die Auffassung vertreten werden, daß es sich lediglich um vorbereitende Handlungen im Sinne des Art. 5 Abs. 4 OECD-Musterabkommen handelt und damit keine Betriebsstätte vorliegt.

Eine abschließende Beurteilung soll nach Abstimmung auf OECD-Ebene erfolgen.

 

Normenkette

OECD-MusterAbk Art. 5 Abs. 4

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