Tz. 487

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

Die von der Vereinfachungsregelung betroffenen Dienstleistungen sind iRe zweistufigen Prüfung festzulegen. Zum einen müssen sie einen Positivkatalog (s Rn 7.35ff OECD-GL 2017) von Merkmalen erfüllen. Dies sind:

  • Es handelt sich um eine Dienstleistung von unterstützendem Charakter;
  • Es liegt keine Tätigkeiten im Kerngeschäft des betroffenen Konzerns vor (zB keine Forschung und Entwicklung oder Vertriebsfunktion);
  • Die Dienstleistung erfordert nicht den Einsatz und führt auch nicht zur Entstehung "einzigartiger immaterieller Vermögenswerte";
  • Die Erbringung der jeweiligen LVAS ist nicht mit wes unternehmerischen Risiken verbunden;
  • Entspr Tätigkeiten werden nicht an fremde Dritte erbracht.

Als typische Anwendungsbeispiele nennen die OECD-GL 2017 folgende Bereiche:

  • Rechnungswesen und Jahresabschlussprüfung,
  • Debitoren- und Kreditorenmanagement,
  • Personalmanagement,
  • Überwachung und Zusammenstellung von Daten für Compliance-Zwecke,
  • IT-Services (soweit nicht Kerngeschäft des Konzerns),
  • Kommunikation und Public Relations,
  • Rechtsberatung und Legal Services,
  • St-Beratung,
  • allg verwaltungsbezogene Leistungen.
 

Tz. 488

Stand: EL 93 – ET: 06/2018

IRe "Negativ" Katalogs (s Rn 7.47-OECD-GL 2017) sind nachfolgende Dienstleistungen von den Vereinfachungsregelungen ausdrücklich ausgeschlossen:

  • Tätigkeiten im Kerngeschäft des Konzerns,
  • Forschung und Entwicklung (mit gewissen Ausnahmenmöglichkeiten für den Bereich der Software),
  • Herstellung und Produktion,
  • Einkauf von Rohstoffen und anderen Materialien zur Verwendung in der Herstellung und Produktion,
  • Verkauf, Marketing und Vertrieb,
  • Finanztransaktionen,
  • Versicherungen/Rückversicherung,
  • Tätigkeiten des obersten Managements (mit gewissen Ausnahmen für Dienstleistungen, die bereits nach der allg Definition unstr LVAS darstellen).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Steuer Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge