Kurzbeschreibung

Dieser Musterbrief wendet sich direkt an den Mandanten und unterstützt den steuerlichen Berater für den Fall der Erstberatung oder bei einem Mandantenwechsel. Er zeigt Beratungspotenzial bei (Neu-)Gründung eines (eingetragenen) Vereins auf.

Vorbemerkung

Die Weitergabe der Mandanteninformationen, z. B. per E-Mail oder als Brief, an Ihre Mandanten ist zulässig, die Weitergabe an Dritte außerhalb Ihrer Mandantschaft ist hingegen nicht zulässig. Ebenso zulässig ist die Veröffentlichung, z. B. als HTML-Dokument oder als PDF-Datei, im geschützten Bereich des Internetauftritts Ihrer Kanzlei. Aus urheberrechtlichen Gründen ist eine Veröffentlichung z. B. in sozialen Netzwerken oder auf Internet-Homepages im öffentlich zugänglichen Bereich nicht gestattet.

Anschreiben

  [Briefkopf Kanzlei]
Frau/Herr …  
   
  [Datum]
   
Unser Termin/unser Telefonat am/vom …
   

Sehr geehrte Frau …, sehr geehrter Herr …,

Vereine stellen nach ihrer Rechtsnatur einen Zusammenschluss von mehreren Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks dar. Die Mitglieder des Vereins treten nach außen nicht gesondert, sondern als Einheit unter einheitlichem Namen auf. Bei der Neugründung eines Vereins sind wichtige Grundsätze zu beachten, die auch für die Besteuerung des Vereins von erheblicher Bedeutung sind

Was macht einen Verein aus rechtlicher Sicht aus?

Das Wesen eines Vereins ist es, dass ein Zusammenschluss bestimmter Personen einen Vereinszweck festlegt und im Anschluss an dessen Festlegung kann der eigentliche Gründungsvorgang beginnen. Der Zweck des Vereins kann im mildtätigen Bereich liegen, im kirchlichen, im kulturellen oder auch im Bereich des Sports. Zur Gründung eines Vereins bedarf es einer Mindestanzahl von 7 Gründungsmitgliedern bedarf. Ebenso muss der neu gegründete Verein über einen Vorstand verfügen. Diesem obliegen die Geschäftsführung und die Erfüllung der steuerlichen Pflichten. Ein Mindestkapital ist im Rahmen der Gründung eines Vereins nicht erforderlich. Die Gründung des Vereins muss innerhalb eines Monats beim für den Verein zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Zwingende Voraussetzung zur Gründung des Vereins ist außerdem die Erstellung einer Vereinssatzung. Diese Satzung stellt sozusagen die "Verfassung" des Vereins dar. Die Satzung bedarf der notariellen Beglaubigung. Ein Verein wird nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst.

Mussinhalte, die zwingend in der Vereinssatzung aufgeführt sein müssen:

  • der Vereinszweck
  • der Name des Vereins
  • der Sitz des Vereins
  • aus der Satzung muss hervorgehen, dass es sich um einen sog. "eingetragenen Verein" handelt, der dann den Namenszusatz e.V. tragen muss.

Als Sollinhalte sollte die Satzung folgende Aussagen enthalten:

  • Bestimmungen über den Eintritt und den Austritt seiner Mitglieder
  • Höhe und ggf. Bestimmungen über eine Staffelung der Beiträge
  • Zusammensetzung des Vorstands und dessen Befugnisse
  • Voraussetzungen und Form der Einberufung der Mitgliederversammlungen des Vereins

Alle weiteren Inhalte können von den Gründern des Vereins in der Satzung frei dokumentiert werden.

Welche Arten von Vereinen gibt es?

Vereine unterscheidet man hinsichtlich ihrer Rechtsfähigkeit. Bei den rechtsfähigen Vereinen wird unterschieden zwischen den sog. wirtschaftlichen Vereinen und den sog. nicht wirtschaftlichen Vereinen (Idealvereine). Ein wirtschaftlicher Verein liegt immer dann vor, wenn dieser Verein auf einen wirtschaftlichen Zweck ausgerichtet ist. Bei den meisten in der Realität anzutreffenden Vereinen handelt es sich nicht um wirtschaftliche Vereine.

Was kennzeichnet den nicht wirtschaftlichen Verein (Idealverein)?

Der Idealverein wird in dem Augenblick rechtswirksam, in dem er ins Vereinsregister eingetragen wird. Als zwingenden Namenszusatz benötigt der Idealverein das "e. V." Auch beim Idealverein ist es zulässig, dass er neben dem eigentlichen Vereinszweck einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhält.

Beispiel: Der Sportverein Blaue Bambini Bonn e.V. hat sich als Vereinszweck die Förderung des Sports der 5- bis 8-jährigen gesetzt. Daher wurden auf ehrenamtlicher Basis Fußballtrainer eingestellt, die samstags und sonntags Abend für den Verein Turniere und Übungsspiele veranstalten. Der monatliche Vereinsbeitrag beträgt 11 EUR. Neben diesem hoheitlichen Vereinszweck der Förderung des Fußballs betreibt der Verein seit 2 Jahren ein Ladengeschäft auf dem Vereinsgelände, in dem er Sportartikel wie Fußbälle, Trikots, Fußballschuhe und Weiteres aus dem Bereich der Sportbekleidung zum Verkauf anbietet. Dieses Ladengeschäft wird jedoch schon seit geraumer Zeit nicht mehr ausschließlich von den eigenen Vereinsmitgliedern genutzt. Mittlerweile macht das Ladengeschäft 70 % des Umsatzes mit externen Besuchern, die von der guten Qualität der Sportbekleidung begeistert sind.

Zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb eines Vereins gehören die Aktivitäten, die ihren Ursprung nicht in der originären Vereinstätigkeit haben. Im Beispiel gehört also das Ladengeschäft in den Berei...

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